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Tankstellen: Rahmenbedingungen EU-konform gemacht

LPA - „Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tankstellen EU-konform liberalisiert und im Sinne einer lückenlosen Treibstoffversorgung und Ausdehnung des Methangas-Tankstellennetzes verbessert“, erklärt Landesrat Werner Frick. Die Landesregierung hat kürzlich die entsprechenden Änderungen der Durchführungsverordnung zur Neuen Handelsordnung sowie die „Landesrichtlinien zur Anpassung des Treibstoffvertriebsnetzes“ genehmigt.

„Auf der einen Seite wollten wir den Erfordernissen der Konsumenten gerecht werden und einen qualitativ hochwertigen Dienst anbieten, auf der anderen Seite schreibt uns die Europäische Union vor, dass wir unsere Regeln jenen der EU anpassen müssen, um mehr Wettbewerb zuzulassen“, erklärt Frick. Das Landesamt für Handel und Dienstleistungen, in dessen Zuständigkeit der Bereich der Tankstellen fällt, hat die entsprechenden Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen.

Liberalisiert wurde der Antrag auf Erlaubnis der Errichtung, Verlegung und Änderung von Tankstellen; die bisher gültigen Mindestentfernungen zu anderen Tankstellen fallen somit weg. Wer die Voraussetzung für die Eröffnung einer Tankstelle erfüllt, kann einen Antrag an das Landesamt für Handel und Dienstleistungen stellen. Zudem braucht es eine eigenverantwortliche Erklärung mit den dazu gehörenden Unterlagen und ein von einem Fachtechniker ausgestelltes und beeidigtes Gutachten. Die Erlaubnis ermächtigt auch zum Verkauf von ausgewählten Produkten an öffentlich zugänglichen Tankstellen sowie zu einfachen, kleinen Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen an Kraftfahrzeugen.

Großen Wert legt das Land auf den Ausbau des landesweiten Methangas-Tankstellennetzes: Wer künftig eine Tankstelle errichten möchte, muss diese mit Methangas ausstatten. Sollte der Anschluss ans Erdgasnetz nicht gegeben sein, muss die Tankstelle Flüssiggas oder andere umweltfreundlichere Treibstoffe anbieten. Anfragen zur Errichtung einer neuen Anlage werden vom Land vorrangig behandelt, wenn die Tankstelle auch Methan- und Flüssiggas anbietet. Die Auflage der umweltfreundlichen Treibstoffarten entfällt im Falle von neuen Tankstellen in Berggebieten ohne Tankstellen und entlegenen Gebieten Südtirols, die mit Treibstoff unterversorgt sind.

Die Landesrichtlinien schreiben genaue technische Voraussetzungen für die Errichtung von Methangastankstellen vor: Demnach muss die Anlage mit einer Doppelzapfsäule und mit einem Kompressor-Speicher ausgestattet sein, der mindestens 20 vollständige Betankungen pro Stunde ermöglicht.

Die Normen wurden nach Überprüfung des Rechnungshofes und Veröffentlichung im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

SAN

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