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Stabilitätspakt Staat – Land: Schwierige Verhandlungen mit Rom

LPA - Südtirol hat nun einen Vorschlag unterbreitet, wie der Stabilitätspakt zwischen Staat und Land geregelt werden kann. „Der Schwerpunkt dieses Vorschlages liegt dabei auf den großen Zuständigkeiten, für die das Land die direkte Verantwortung hat. Für diese, wie zum Beispiel die Sanität oder die Schule, möchten wir eine Ausklammerung erwirken, ebenso wie für die Finanzierung der Gemeinden“, erklärt Finanzlandesrat Werner Frick.

Um die Stabilität der europäischen Einheitswährung „Euro“ bei gleichzeitiger Beibehaltung der Hoheit über den Staatshaushalt durch die einzelnen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, wurde 1997 der Europäische Stabilitätspakt geschlossen. Der interne Stabilitätspakt ist das Herunterbrechen der europäischen Verpflichtungen auf die innermitgliedstaatliche Ebene. Vertragsparteien sind in diesem Fall der Staat und die jeweiligen lokalen bzw. territorialen Körperschaften.

„Bei der Haushaltslegung müssen zwei Grenzen beachtet werden: Zum einen die verfügbaren Ressourcen gemäß Finanzregelung, zum anderen die Vorgaben des Stabilitätspaktes, der sich sowohl auf Investitions- als auch auf laufende Ausgaben bezieht“, erläutert Finanzlandesrat Werner Frick.

Von Südtiroler Seite liegt nun einen Vorschlag vor, wie der Stabilitätspakt zwischen Staat und Land geregelt werden kann. Bei einem Termin im römischen Wirtschaftsministerium mit dem zuständigen Generaldirektor Grisolia stellte Frick kürzlich gemeinsam mit Abteilungsdirektor Eros Magnago den Südtiroler Vorschlag vor. „Der Schwerpunkt dieses Vorschlages liegt dabei auf den großen Zuständigkeiten, für die das Land die direkte Verantwortung hat. Für diese, wie zum Beispiel die Sanität oder die Schule, möchten wir eine Ausklammerung erwirken, ebenso wie für die Finanzierung der Gemeinden“, sagt Frick. „ In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen in diesen Bereichen zumindest einen Inflationsausgleich zu garantieren. 

„Anders als in den vorigen Jahren fordert das Ministerium vehementer, dass Südtirol auch in den vormals befreiten Bereichen das Prinzip der staatlichen Sparziele einhält“, beschreit der Landesrat die schwierigen Verhandlungen. Eine ungelöste Problematik gibt es laut Frick noch im Bereich der Geldverfügbarkeiten, die außerhalb des Haushaltes liegen würden, wie zum Beispiel die Fonds für den Wohnbau, die Pflegesicherung und die Wirtschaftsförderung. „Hier gibt es eine sehr harschen Position des Staates, der verlangt, dass diese bedeutenden Finanzierungsmittel dem einheitlichen Schatzamt entsprechen“, sagt Frick, der auch darauf hinweist, dass die Zeit heuer dränge, denn im Gegensatz zu anderen Jahren müsse das Land den internen Stabilitätspakt mit dem Staat bereits bis Ende Dezember unterzeichnen. „Wird dieser Zeitplan nicht eingehalten, kommen auch in Südtirol die strengeren staatlichen Richtlinien zur Anwendung“, erklärt der Landesrat.

SAN

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