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Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme erhalten ihre Renten am 16. Januar

LPA - Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme können am 16. Januar über ihre Rente verfügen. Darauf macht das zuständige Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden aufmerksam, zumal normalerweise Renten und Zulagen am 2. jeden Monats ausbezahlt werden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die monatlichen finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme aus verwaltungstechnischen Gründen erst 14 Tage später ausbezahlt als sonst. Die Februarbeträge können dann wieder am 2. des Monats bezogen werden. Dies teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden mit.

jw

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