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Menschen mit Behinderung: Personalstand bis 31. Jänner melden

(LPA) Von 15. und 31. Jänner haben Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten Zeit, der Landesabteilung Arbeit ihren Personalstand zu melden. Dies deshalb, weil diese Unternehmen der Regelung der Pflichtanstellung von Menschen mit Behinderung unterliegen.

Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, weist in diesem Zusammenhang auf zwei Neuerungen hin. Zum einen kann die Meldung in diesem Jahr nur noch elektronisch vorgenommen werden, zum anderen nur im Zeitraums von 15. bis 31. Jänner.

Unterschiede gibt es zudem je nach Gebiet, in dem die Unternehmen tätig sind. So müssen Privatbetriebe und öffentlichen Verwaltungen, die nur in Südtirol tätig sind, ihren Personalstand der Landesabteilung Arbeit melden. Dafür steht auf der Homepage der Abteilung im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/arbeit) das Programm "Invalweb" zur Verfügung. Betriebe oder Verwaltungen, die dagegen in mehreren Regionen tätig sind, müssen eine einzige Personalstandsmeldung beim römischen Arbeitsministerium einreichen (www.lavoro.gov.it).

"Um Meldungen vor dem 15. Jänner zu vermeiden, stehen die Programme sowohl auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit, als auch auf jener des Arbeitsministeriums erst ab diesem Datum zur Verfügung", so Sinn. Allerdings könnten sich Betriebe, die noch keinen Account für elektronische Meldungen an die Landesverwaltung haben, bereits ab sofort auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit registrieren und den Zugang zu "Invalweb" beantragen.

Unterlässt ein Unternehmen die Personalstands-Meldung oder gibt diese in einer anderen als der elektronischen Form ab, ist mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 578,43 Euro zu rechnen. Verspätete Meldungen werden mit einer Strafe in Höhe von 28,02 Euro für jeden Tag Verzug geahndet.

chr

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