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Tunnelvortrieb unter der Sonnenburg ohne Sprengung

LPA - In der Krypta der Sonnenburg sind kleinere Schäden an einem romanischen Fresko sowie ein Mauersprung aufgetreten. Die Ausbrucharbeiten für den Tunnel unter dem Burghügel wurden sofort eingestellt. „Der Tunnel wird nun ohne Sprengungen ausgebrochen und das Fresko konsolidiert“, unterstreicht Landesrat Florian Mussner.

In den vergangenen Wochen wurde am Tunnel unter der Sonnenburg in St. Lorenzen gearbeitet. Die Tunnelröhre ist bereits 30 Meter vorgetrieben. „Vorab hat es natürlich genaue Vibrationsmessungen gegeben und Grenzwerte wurden festgelegt, um das historische Gebäude zu schützen“, betont Bautenlandesrat Mussner. Im Auftrag des Bautenressorts hat Giovanni Barla, Professor für Felsmechanik am Politecnico in Turin eine detaillierte Studie zu den Sprengungen erstellt. „Die von den Sprengungen verursachten Vibrationen waren weit unter der gesetzlichen Norm sowie weit unter den von Universitätsprofessor Barla vorgegebenen Limits“, sagt Tiefbauabteilungsdirektor Valentino Pagani.

Dennoch traten in der Krypta der Sonnenburg kleinere Schäden an einem romanischen Fresko sowie ein Mauersprung auf und die Arbeiten wurden vorerst eingestellt. „Die Experten des Landesdenkmalamts haben das Fresko provisorisch gesichert“, so Mussner. Sobald es die Temperaturen erlauben, soll das Fresko wieder solide mit der Mauer verbunden und definitiv konsolidiert werden.

Wie der Landesrat erklärt, werde nun die Vortriebsmethode für den Tunnel verändert. „Es wird also beim Tunnelausbruch unter der Sonnenburg keine Sprengung mehr geben“, unterstreicht Mussner. Über die weitere Vortriebsweise beraten morgen im Bautenressort Tiefbauabteilungsdirektor Pagani, Tunnelbaufachleute, Vertreter des Landesdenkmalamts, der Baufirma sowie Geologen im Bautenressort.

Durch den geplanten 600 Meter langen Tunnel unter dem Burghügel Sonnenburg soll der sanierungsbedürftige Abschnitt der Pustertaler Staatsstrasse zwischen Burghügel und Rienz umfahren werden. Für den Bau gilt es, strenge Auflagen des Landesamtes für Bau- und Kunstdenkmäler einzuhalten.

SAN

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