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Ehrenamt: Bestimmungen zur Arbeitssicherheit aufgeschoben

(LPA) Die Bestimmungen in Sachen Arbeitssicherheit für ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen sind aufgeschoben worden. Dies teilt die Landesabteilung Arbeit mit. Neuer Termin für das Inkrafttreten der Bestimmungen ist Mai 2010.

Die Fristverlängerung ist eine der zahlreichen, die mit der als "decreto milleproroghe" bekannten Bestimmung durchgesetzt worden sind. "Damit treten die neuen Auflagen zur Arbeitssicherheit für ehrenamtliche Mitarbeiter von Vereinen und Organisationen ein ganzes Jahr später in Kraft als ursprünglich vorgesehen, nämlich erst im Mai 2010", erklärt dazu Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. Bis dahin werden die Maßnahmen per Ministerialdekret festgelegt, die Vereine und Organisationen für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter zu beachten haben.

chr

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