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Umfahrung Auer bedingt Neuklassifizierung der Straßen

LPA - Im Zusammenhang mit dem Bau und der Inbetriebnahme der Umfahrung von Auer, müssen die Straßen in diesem Bereich neu eingestuft werden. Der Technische Landesbeirat gab am Montag (23. März) grünes Licht zu einem Neuklassifizierungsvorschlag.

Demnach wird die neue Umfahrung Teil der Brenner-Staatsstraße SS 12 und zwar von Kilometer 416,910 bis Kilometer 419,850. Der bisherige Abschnitt der Staatsstraße von der Abzweigung Süd bis zur Fleimstaler Kreuzung in Auer, der durch die neue Umfahrung ersetzt wird, soll als Gemeindestrasse eingestuft werden.

Die Landesstraße 127, die von Auer nach Tramin führt, soll im Abschnitt Fleimstaler Kreuzung bis zur Ampel ebenfalls als Gemeindestrasse eingestuft werden. Das selbe gilt für die Staatsstraße ins Fleimstal (SS 48): Sie wird im ersten Abschnitt bis zum Kreisverkehr bei Kilometer 0,780 zur Gemeindestrasse herabgestuft. Auf der Grundlage des Gutachtens des Technischen Beirates wird die Landesregierung die Neueinstufung der Straßen in Auer beschließen.

jw

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