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Garantiegenossenschaften: Land übernimmt krisenbedingte Ausfälle

(LPA) Um Unternehmen auch in Zeiten der Krise den Zugang zu Kapital zu sichern, hat die Landesregierung am Montag auf Vorschlag der Landesräte Thomas Widmann und Barbara Repetto das System der Garantiegenossenschaften gestärkt. So wurden die Kriterien verabschiedet, nach denen das Land bei einem krisenbedingten Zahlungsausfall für 80 Prozent der Bürgschaft aufkommen kann.

Garantie- oder Bürgschaftsgenossenschaften sorgen für einen leichteren Zugang zum Kreditmarkt von Seiten kleiner und mittlerer Unternehmen, indem sie als Bürgen einspringen. Diesen Genossenschaften kommt gerade in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise eine besondere Bedeutung zu: "Über die Bürgschaftsgenossenschaften wollen wir in konjunkturell schwierigen Zeiten Südtiroler Unternehmen den Zugang zur Kreditbeschaffung erleichtern", so Repetto und Widmann.

Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat die Landesregierung bereits im Dezember grundsätzlich beschlossen, dass das Land bei einem krisenbedingten Zahlungsausfall für 80 Prozent der Bürgschaft aufkommt und diese den in Südtirol tätigen Garantiegenossenschaften zurückzahlt. Am Montag hat man nun die Durchführungsverordnung zu dieser Maßnahme abgesegnet, in der genaue Vorgaben zur Anwendung der Regelung gemacht werden. So wird etwa die Art der Garantieleistung definiert, aber auch jene der Finanzierung sowie die Zugangsvoraussetzungen und die notwendigen Verfahren. "Wir sind froh darüber, dass diese Maßnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft in so kurzer Zeit umgesetzt werden konnte", so die beiden Landesräte. 

Mit der Garantieleistung der Genossenschaft rechnen können Unternehmen, bei denen nach dem 1. Juli des Vorjahr finanzielle Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die neuen Bestimmungen sehen zwei Arten von "garantierenden Darlehen" vor: Es können "Anti-Krisen"-Darlehen gewährt werden aber auch Finanzierungen zur Deckung des akuten Liquiditätsbedarfs. Der Garantiebetrag seitens der Garantiegenossenschaft darf maximal 600.000 Euro betragen und muss dem Unternehmen innerhalb 31. Dezember 2010 gewährt werden.

chr

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