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Krisen-Maßnahmen für Arbeitnehmer: Abkommen wird Montag besiegelt

(LPA) Damit möglichst alle Arbeitnehmer aufgefangen werden können, die krisenbedingt ihren Job verlieren, haben Land und Sozialpartner ein Abkommen ausgearbeitet, das am kommenden Montag unterzeichnet wird. Das Abkommen sieht Hilfsmaßnahmen für all jene Arbeitnehmer vor, die bisher keinen Anspruch auf Lohnausgleich oder Mobilität haben, also vor allem für Angestellte kleiner Unternehmen.

Unter der Federführung von Arbeitslandesrätin Barbara Repetto haben Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Land das entsprechende Abkommen ausgehandelt. Es soll die Basis dafür bieten, die bestehenden sozialen Abfederungsmaßnahmen, also vor allem Lohnausgleich und Mobilität, auf die Arbeitnehmer von Wirtschaftsbereichen auszudehnen, die durch die staatliche Regelung nicht abgedeckt sind. Dies betrifft etwa Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern, allen voran Handwerksbetriebe, für die die vorgesehenen sozialen Abfederungsmaßnahmen in Abweichung zur bisher geltenden Regelung angewandt werden könnten. Im Abkommen wird für die Finanzierung dieser Maßnahmen ein Bedarf von 21 Millionen Euro veranschlagt.

"Mit dem Abkommen können die Ausgleichsmaßnahmen besser an die gegebene lokale Betriebsstruktur angepasst und die vorgesehenen Mittel für jene Arbeitnehmer verwendet werden, die sonst kein Anrecht auf Ausgleichszahlungen hätten", erklärt Landesrätin Repetto, die das Abkommen am kommenden Montag mit den Sozialpartnern unterzeichnen wird. Das Abkommen sieht eine gemischte Finanzierung zwischen Staat und Land vor und muss daher nach der Unterzeichnung dem römischen Arbeitsministerium weitergeleitet werden. Sollte dieses dem Abkommen zustimmen, übernimmt der Staat 70 Prozent der geschätzten Kosten, das Land die restlichen 30 Prozent.

chr

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