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Frauenbüro: Informationsabende zum Thema Erbrecht

LPA - Einblick in das Erbrecht erhalten Frauen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, die das Fraunebüro in verschiedenen Ortschaften plant. Das Fachwissen kommt dabei von Frauen, die speziell weibliche Anliegen berücksichtigen. Die erste Veranstaltung findet am kommenden Donnerstag, 2. April, in Girlan statt.

Wie unterscheiden sich gesetzliche und testamentarische Erbfolge? Was sind Pflichtteile? Welche Möglichkeiten der Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten gibt es? Antworten auf diese und ähnliche Fragen wird am kommenden Donnerstag, 2. April 2009, um 20 Uhr im Tannerhofin Girlan Rechtsanwältin Marion Brugnara geben.

Anhand praktischer Beispiele wird die Referentin auch die wichtigsten Rechtsbegriffe im Bereich des Erbrechts erläutern. Aufgezeigt wird, worauf Frauen in konkreten Situationen besonders achten müssen.  

Der Informationsabend wird vom Frauenbüro des Landes in Zusammenarbeit mit dem KVW Girlan veranstaltet. Er ist der erste einer Reihe von Veranstaltungen, die das Frauenbüro (Bozen, Crispistraße 3, Tel. 0471 411181, eMail: sandra.franch@provinz.bz.it, Homepage: www.provinz.bz.it/arbeit/frauenbuero) in den nächsten Monaten plant.

jw

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