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Wohnungsausbau: Weg frei für landeseigene Regelung

(LPA) In Rom ist heute (31. März) der Weg für eine landeseigene Regelung in Sachen Wohnungsausbau frei gemacht worden. "Der 'piano casa' der Regierung wird eine Schutzklausel enthalten, mit der unsere Zuständigkeit anerkannt wird, weshalb wir die Möglichkeit des Wohnraum-Ausbaus selbst regeln können und werden", so Landesrat Michl Laimer, der heute für Südtirol in Rom verhandelt hat.

Vom groß angekündigten Vorhaben der Regierung Berlusconi, im großen Stil Erweiterungen von Gebäuden ohne Baugenehmigung zu ermöglichen, scheint nicht viel übrig geblieben zu sein. "Es wird zwar eine Notverordnung der Regierung geben, sie wird allerdings nur den Rahmen für Verfahrensvereinfachungen vorgeben", erklärt Laimer. "Den Ländern bleibt es danach überlassen, diesen Rahmen mit eigenen Regelungen zu füllen."

Damit sei der Weg für eine eigene Landesregelung frei, so der Landesrat, das Land sei aber gleichzeitig auch verpflichtet, tätig zu werden. "Dies kommt uns gelegen, weil wir ohnehin eine Aufstockung von Dachböden zulassen wollten", so Laimer. Der Passus, mit dem die Landesregierung beauftragt wird, eine solche Regelung zu erlassen, wird bereits morgen in den Finanzgesetzentwurf eingebracht.

Die Regelung sieht vor, dass Wohngebäude aufgestockt werden können, wenn sie im Gegenzug dazu energetisch saniert werden. "Die Sanierung ist die conditio sine qua non und muss nach Abschluss mit einem entsprechenden Zertifikat belegt werden", erklärt der Landesrat. Kann der Bauherr dies nicht, gilt die Aufstockung als illegal und muss rückgängig gemacht werden. "Klar ist, dass die Aufstockung nur in Übereinstimmung mit den Regeln zu Denkmal-, Ensemble-, Umwelt- und Landschaftsschutz durchgeführt werden kann", betont Laimer.

Weil der Staat in seiner Notverordnung eine Vereinfachung der Verfahren im Baurecht vorschreibt, wird die Landesregierung im Finanzgesetz zudem ermächtigt, eine solche auszuarbeiten. "Interessant ist etwa der Rückgriff auf Baubeginnmeldungen, die die gängigen Baugenehmigungen ersetzen können", so der Landesrat. Der für den Bau Verantwortliche erkläre dabei, dass die Arbeiten gesetzeskonform seien. "Hier gilt zu prüfen, in welchen Bereichen eine solche Vereinfachung auch bei uns eingeführt werden kann", so Laimer.

chr

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