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Fahrverbote und Begleitfahrzeuge: LR Mussner trifft Bauern

(LPA) Das Fahrverbot für landwirtschaftliche Fahrzeuge in den Tunnels der Südumfahrung von Bruneck und auf der Umfahrung von Niederdorf stand im Mittelpunkt einer Aussprache von Landesrat Florian Mussner mit Vertretern des Bauernbundes und des Maschinenrings Südtirol. Zur Sprache kam zudem die Vorschrift, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge ab einer gewissen Breite von einer Eskorte begleitet werden müssen.

Besonders das Fahrverbot in den Tunnels der Südumfahrung von Bruneck bereite den Bauern große Schwierigkeiten, betonten Bauernbunddirektor Siegfried Rinner und der Obmann des Maschinenrings Südtirol, Anton Mairhofer. Dies deshalb, weil das Durchqueren der Stadt oft problematisch sei und sehr große Umwege in Kauf genommen werden müssten. Ähnliches gelte für das Fahrverbot auf der Umfahrung von Niederdorf. "Ich kann diese Argumente verstehen, muss aber betonen, dass das Verbot einzig und allein aus Gründen der Sicherheit besteht", so Mussner. Landwirtschaftliche Fahrzeuge seien meist mit 25 bis 30 Stundenkilometern unterwegs. "Dadurch besteht ein erhebliches Risiko, dass es zu Auffahrunfällen kommt, die gravierende Folgen haben können, und zwar für die Bauern wie für die Autolenker", erklärt der Landesrat, der betont: "Deshalb können wir von diesem Verbot nicht absehen."

Angesprochen wurde zudem die Vorschrift von Eskorten für landwirtschaftliche Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite. Während die Straßenverkehrsordnung Begleitfahrzeuge ab einer Breite von 3,20 Metern vorschreibt, gilt diese Regelung in Südtirol für Fahrzeuge ab einer Breite von 2,55 Metern, und zwar abhängig von der jeweiligen Straßenbreite. "Schließlich gibt es in Südtirol noch Straßen, die nicht breiter sind als 4,5 Meter", betont der Landesrat. Auf solchen besetzen die Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern bereits mehr als die Hälfte der Straße, eine Eskorte sei deshalb unbedingt notwendig. "Auch diese Regelung dient ausschließlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer", so Mussner.

Unklarheiten, so waren sich Landesrat und Bauernvertreter einig, gebe es noch bei der Genehmigung für Sondertransporte landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit Anhänger. Landesrat Mussner hat zugesagt, dass das Verwaltungsamt für Straßen des Landes gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugamt Details und Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen klären werde. 

chr

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