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Krisenpaket: Hilfe bei der Tilgung von Wohnbaudarlehen

(LPA) Wer krisenbedingt seinen Job verliert, gleichzeitig aber ein Wohnbaudarlehen zu tilgen hat, kann mit der Hilfe des Landes rechnen. In solchen Härtefällen sieht das Krisenpaket der Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini zwei Möglichkeiten vor. So kann das Land bis zu drei Jahresraten übernehmen oder einen Beitrag auszahlen.

Lohnausgleich, Mobilität, Entlassung: Wer aufgrund der Wirtschaftskrise seine Arbeit verliert, wird kaum noch imstande sein, die Raten eines Kredits zum Kauf einer Erstwohnung zu bezahlen. Unabhängig davon, ob jemand eine öffentliche Wohnbauhilfe bekommen hat oder nicht, kann in solchen Fällen das Land einspringen. "Wir wollen die Opfer der Krise nicht im Regen stehen lassen und wollen auch nicht, dass sie krisenbedingt ihr Dach über dem Kopf verlieren", so Wohnbau-Landesrat Tommasini.

Im gestern vorgestellten Krisenpaket der Landesregierung findet sich deshalb die Möglichkeit, den Betroffenen Hilfe anzubieten, und zwar durch eine Änderung der Bestimmungen zur Hilfe in Notfällen. Bis dato wurde die Notstandshilfe jenen gewährt, deren Durchschnittseinkommen aus den beiden letzten Jahren 18.560 Euro (ab 1. Mai 20.000 Euro) nicht überschritten hat. Das Krisenpaket regelt die Einkommensberechnung nun neu. Anstatt des "historischen" Einkommens wird die aktuelle Situation zugrunde gelegt, sodass die Höchstgrenze nun für das momentane Einkommen gilt.

Sind die Voraussetzungen gegeben, hat das Land die Möglichkeit, bis zu drei Jahresraten des Darlehens zu übernehmen. Die zweite Möglichkeit der Hilfe besteht dagegen in einem einmaligen Beitrag des Landes in Höhe von bis zu zehn Prozent des Konventionalwertes der Wohnung. Besitzt jemand etwa eine Wohnung mit hundert Quadratmetern Konventionalfläche, hat diese einen Wert von derzeit 184.800 Euro (vorausgesetzt, sie steht auf gefördertem Baugrund). In diesem Fall würde sich der einmalige Beitrag auf bis zu 18.480 Euro belaufen. Die selbe Wohnung, gebaut auf nicht-gefördertem Grund hat einen Wert von 277.720 Euro, was wiederum einem Höchstbeitrag von 27.720 Euro entsprechen würde.

chr

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