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Außerordentlicher Lohnausgleich wird ab Juni gezahlt - Vereinbarung

(LPA) Die eigens für diejenigen eingeführten Leistungen, die ihren Job aufgrund der Wirtschaftskrise verlieren, werden ab Juni ausgezahlt. Dies gibt Arbeitslandesrätin Barbara Repetto bekannt, die heute (29. Mai) die entsprechende Vereinbarung mit dem Sozialfürsorgeinstitut Inps/NISF unterzeichnet hat.

Vereinbarung besiegelt: LRin Repetto und Direktor Guerriero

Als eine der Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise auf Südtirol hatte die Landesregierung beschlossen, den Lohnausgleich auf alle im Gefolge der Krise Entlassenen auszudehnen. Bisher konnte dieses Instrument nur für Mitarbeiter größerer Betriebe genutzt werden. Um diese Ausdehnung des Lohnausgleichs zu finanzieren, hat das Land von Rom 7,5 Millionen Euro zugewiesen bekommen. "Um diese Gelder auch wirklich jenen zukommen lassen zu können, für die sie gedacht sind, mussten wir eine Vereinbarung mit dem staatlichen Fürsorgeinstitut schließen", erklärt Landesrätin Repetto.

Mit der heute von Repetto und dem regionalen Direktor des Inps/NISF, Gaetano Guerriero, unterzeichneten Vereinbarung wird die Voraussetzung geschaffen, die außerordentlichen Leistungen bereits ab Juni auszuzahlen. Ab kommender Woche werden zudem die für die Unternehmen nötigen Vordrucke für den Antrag auf Lohnausgleich bereitstehen, und zwar auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/arbeit).

In der heutigen Vereinbarung werden vor allem die technischen Details der Auszahlung der außerordentlichen Leistungen für die Opfer der Wirtschaftskrise definiert. So geht es etwa um den Auszahlungsmodus an die Arbeiter, um die Zugänge zu den Datenbanken sowie um Kontrolle und Abrechnung der Ausgaben. "Wenn es die Situation erfordert, dann wird die zur Verfügung stehende Summe für die außerordentlichen Leistungen noch aufgestockt", kündigt Landesrätin Repetto an. Dies sei auch bereits am Runden Tisch der Sozialpartner vereinbart worden.

chr

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