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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 15. Juni

(LPA) Die Anfechtung einiger Artikel des Haushaltsgesetzes vor dem Verfassungsgericht hat heute ebenso die Landesregierung beschäftigt wie der neue Gesetzentwurf zur Reform der Oberstufe, die Modifizierung der Milchkontingentierung und die Änderungen im Bereich der energetischen Sanierung von Wohnhäusern.

Haushalt genehmigt, nur einige Artikel angefochten

Unverständnis äußerte Landeshauptmann Luis Durnwalder angesichts falscher Schlagzeilen des Inhalts "Haushalt rückverwiesen". Diese Äußerungen seien falsch, richtig sei vielmehr: "Der Landeshaushalt von 5 Milliarden und 400 Millionen Euro ist genehmigt worden, wie immer hat die Regierung in Rom einige Artikel beanstandet", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Jetzt gehe es darum, diese wesentlichen Punkte überprüfen zu lassen: Was etwa die Regelung von Ausschreibungen betrifft, könnten die Einwände dort akzeptiert werden, wo die Einhaltung von EU- oder staatlichen Richtlinien eingefordert werde. 
Was hingegen im Bereich Umwelt beanstandet werde, sei nicht akzeptabel, es sei, sagte der Landeshauptmann, ein "Nonsens", dass man gewisse Bestimmungen nicht passieren lasse, etwa jene in Sachen Mülltransport. Gehe es nach der Regierung, müsse für den Transport des hauseigenen Sperrmülls zum Recyclinghof eine in ein eigenes Verzeichnis eingetragene Firma beauftragt werden. Da, betonte der Landeshauptmann, solle "die Regierung den Balken im eigenen Auge sehen, statt den Splitter in unseren Augen". In Südtirol, betonte er, funktioniere die Sperrmüllentsorgung, würden aber derartige Hürden eingeführt, die unweigerlich eine Verteuerung mit sich brächten, bestehe die Gefahr, dass Müll ohne Einhaltung der Regeln entsorgt werde.
Was die Einstellung von Personal der ladinischen Sprachgruppe betrifft, erklärte der Landeshauptmann, dass es doch übertrieben sei, neben der Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit noch einmal zusätzlich eine solche zur Muttersprache zu verlangen.
Die Altersbegrenzung bei Berufungen von außen könne man akzeptieren, meinte Durnwalder. Es habe auch noch nie einen derartigen Fall gegeben.


Neuer Gesetzentwurf zur Schulreform: Nichts gegen "Flurbereinigung"

Derzeit bestünden in Südtirol über ein Dutzend verschiedener Typen von Oberschulen, davon einige Schulversuche, deshalb, unterstrich Durnwalder, sei nichts gegen den Gesetzentwurf der Regierung einzuwenden, der nur mehr sechs Arten von Gymnasien vorsieht: klassisches, wissenschaftlich-technisches, neusprachliches, pädagogisches, Musik- und Kunst-Gymnasium. Grundsätzlich sei nichts gegen eine "Flurbereinigung" einzuwenden, sagte der Landeshauptmann.
Wenn es jedoch um die Kürzung von Stunden oder eine mögliche Abschaffung von Fachschulen der Berufsbildung gehe und damit um den Abbau von Personal, so sei dies zu überprüfen.
Was schließlich die Möglichkeit angehe, bestimmte Fächer in der vierten und fünften Klasse der Oberschule in einer anderen Sprache zu unterrichten, müsse überprüft werden, ob dies nicht im Widerspruch zum Autonomiestatut stehe. Man habe, führte Durnwalder aus, das Rechtsamt des Landes damit beauftragt, dies zu untersuchen.


Auffindung der Gletschermumie "Ötzi": Rechtsstreit mit Ehepaar Simon beigelegt

Nach einem sich über 18 Jahre seit der Auffindung des Mannes vom Hauslabjoch erstreckenden Rechtsstreit mit dem Ehepaar Simon aus Nürnberg sei man nun zu einer Einigung gekommen, erklärte Landeshauptmann Durnwalder; man habe einen Vergleich über 150.000 Euro geschlossen, dies sei eine "vernünftige Summe", damit sei der Streit bereinigt. Es sei aber nie davon die Rede gewesen, auch die Prozess- und Anwaltsspesen der Gegenpartei zu übernehmen.


Rotationsfonds: Zusätzliche Gelder aufgeteilt

Der Rotationsfonds zur Wirtschaftsförderung ist um 55 Millionen Euro aufgestockt, die Gelder heute auf die Sektoren aufgeteilt worden: vier Millionen erhält demnach der Bereich Landwirtschaft, 37 der Tourismus, 14 Millionen Euro Handel, Industrie und Handwerk. Bei der Verteilung der Gelder habe man die Wartezeiten auf ein Darlehen aus dem Rotationsfonds berücksichtigt, die man in allen Sektoren auf unter zwei Jahre drücken wolle.


Modifizierung der Milchkontingentierung

Die Landesregierung hat heute die Regelung der Milchquoten geändert. Drei Punkte sind dabei von besonderer Bedeutung. So wurde die Beschränkung von bisher 14.000 bis 16.000 Kilo Milchquoten pro Hektar auf das rund Doppelte, auf 30.000 Kilogramm angehoben. Auch die Bestimmung, dass mindestens 70 Prozent der zustehenden Menge auch produziert werden müssen, damit die zustehende Quote nicht gekürzt wird, wurde verändert. Der vorgeschriebene Mindestanteil wurde auf 85 Prozent angehoben, Kleinbauern mit einer Quote bis zu 50.000 Kilogramm sind von dieser Regelung aber ausgenommen.


Zusammenlegung von Musikschuldirektionen

Man werde, führte der Landeshauptmann aus, versuchen, die derzeitige Anzahl von 21 Musikschuldirektionen innerhalb von zwei Jahren auf 15 zu reduzieren. So sei noch innerhalb dieses Jahres vorgesehen, die Direktion der Musikschule Terlan mit jener des Überetsch zur Direktion Überetsch/Mittleres Etschtal zusammenzulegen. Im nächsten Jahr sollten die Musikschulen Ritten, Sarntal, Regglberg und Leifers zu den zwei Direktionen Leifers/Regglberg mit den Schulstellen Leifers, Deutschnofen, Welschnofen, Aldein und Ritten/Sarntal mit den Schulstellen in Klobenstein und Sarnthein zusammengelegt werden. Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 sollen die derzeitigen Direktionen Brixen und Vintl zur Direktion Brixen mit den Schulstellen Brixen, Mühlbach und Vintl zusammengelegt werden; die Schulstelle Ehrenburg soll der Musikschule Bruneck eingegliedert werden. Im selben Unterrichtsjahr werden die derzeitigen Direktionen Meran und Passeier zur Direktion Meran/Passeier mit den Schulstellen Meran und St. Leonhard/Passeier zusammengelegt. Ebenso soll durch eine Neuregelung für Ladinien eine zusätzliche Einsparung an Direktionsstellen erfolgen, diese wird mit einer eigenen Maßnahme beschlossen.


Gebühren für primäre und sekundäre Erschließung

Die Landesregierung hat heute einheitliche Vorgaben für die Gemeinden erarbeitet, was die Einhebung von Gebühren für die Erschließung von Gebäuden betrifft. So gilt für die primäre Erschließung, also jene mit Zufahrt, Trink- und Abwasserleitung, dass etwa im landwirtschaftlichen Grün nur mehr gezahlt werden muss, was auch in Anspruch genommen wird. Wenn etwa ein Bauer selber für einen Zufahrtsweg oder die Erschließung einer Quelle gesorgt habe, so solle diese Infrastruktur nicht noch einmal gezahlt werden.

Was die Gebühren für die sekundäre Infrastruktur betrifft, also etwa für die Versorgung mit Kirchen, Vereinssälen, Ambulatorien etc., sind verschiedene Regelungen getroffen worden. So sind landwirtschaftliche Betriebsgebäude ebenso davon befreit, wie Gebäude in Gewerbezonen. In Beherbergungsbetrieben sind jene Räume von der Gebühr befreit, die nicht für Gäste vorgesehen sind, etwa Lagerräume. Für die Räumlichkeiten zur Unterbringung von Gästen wird nicht mehr die volle, sondern nur noch die halbe Gebühr fällig.


Energetische Sanierung von Wohnhäusern

Die Landesregierung hat heute die Durchführungsverordnung zu jener Gesetzesbestimmung erlassen, die all jenen, die ihre Wohnhäuser energetisch sanieren, einen Kubaturbonus zuspricht. Denn: "Wer eine energetische Sanierung an seinem Wohnhaus vornimmt soll auch dafür belohnt werden", so Landeshauptmann Durnwalder. Dies gelte für alle Wohnhäuser mit einer Baugenehmigung vor 2005, mit einem Mindestbestand von 300 Kubikmetern (von denen wenigstens die Hälfte für Wohnzwecke genutzt wird) und einer energetischen Sanierung, mit der mindestens Klimahaus C erreicht wird. Im Falle einer energetischen Sanierung können diese Häuser um einen Meter erhöht aber maximal 200 Kunikmeter erweitert werden. Bei Reihenhäusern wird jedes Haus für sich betrachtet und erweitert werden. Bei Kondominien besteht die Möglichkeit, wenn dies intern vereinbart wird, dass etwa Balkone eingehaust werden, um einzelne Wohnungen zu vergrößern.

Hochbau: Finanzierung genehmigt

Die Landesregierung hat heute das Hochbauprogramm verabschiedet. Von den dafür vorgesehenen 96 Millionen Euro, führte der Landeshauptmann aus, seien bereits 52 für eine Fortführung von Arbeiten gebucht, also stünden noch 43 Millionen Euro zur Verfügung. Man habe allerdings bereits Anforderungen von 650 Millionen Euro "im großen und ganzen" schon genehmigt, so Durnwalder.


Gleichstellungsrätin ernannt

Die Landesregierung hat heute die Gleichstellungsrätin namhaft gemacht. Es ist Simone Wasserer, ihre Stellvertreterin ist Sabine Ruedl.


Solidaritätsbeitrag für Erdbebenopfer

Man habe, führte Durnwalder aus, im Sinne der Solidarität mit den Opfern des Erdbebens in L'Aquila ein Abkommen mit den Gewerkschaften getroffen: Mitarbeiter des Landes könnten das Gehaltsamt beauftragen, den Gegenwert einer oder mehrerer Arbeitsstunden für den Wiederaufbau im Erdbebengebiet zurückzuhalten. Er sei, betonte Durnwalder, überzeugt, dass auf diese Weise "eine schöne Summe" zusammenkomme.

mac

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