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"Krisen-Unternehmen" neu definiert - LR Widmann: Unterstützung mit Kapital

(LPA) Neu definiert hat die Landesregierung heute (15. Juni) die "Unternehmen in wirtschaftlicher Krise". Sie entsprechen der EU-Kategorie "Unternehmen in Schwierigkeiten" und haben nun Zugang zu außerordentlichen Stützungsmaßnahmen. "Ziel ist, möglichst vielen krisengeschüttelten Unternehmen in konjunkturschwächeren Zeiten leichter zu Liquidität zu verhelfen", so Landesrat Thomas Widmann.

Neuen Erkenntnissen in Brüssel und Gutachten von Südtiroler Wirtschaftsexperten folgend hat die Landesregierung heute die EU-Definition von "Unternehmen in Schwierigkeiten" weniger rigide gefasst und auf die Südtiroler Situation zugeschneidert. "Damit können mehr Unternehmen in den Genuss der neuen Wirtschaftsmaßnahmen kommen, die das Land zur Belebung der derzeitigen Konjunkturflaute ergriffen hat", so Widmann.

"Unternehmen in wirtschaftlicher Krise" sind nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung Betriebe, die Liquiditätsbedarf haben, weil Umsatz oder Aufträge im letzten halben Jahr um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sind. In die Kategorie fallen zudem Unternehmen, die finanziell saniert werden. Auch solche, bei denen sich die Bedingungen für den Zugang zu Krediten verschlechtert und sich daraus Rückforderungen oder der Widerruf bestehender Kredite ergeben haben, fallen unter die neue Definition. Krisenbetriebe sind schließlich auch jene, in denen im letzten halben Jahr durch verspätete Zahlungen von Kunden die Außenstände um zehn Prozent gestiegen sind.

Krisengeschüttelte Unternehmen können auf eigene Darlehen zur Umschuldung zurückgreifen, die auf dem Rotationsfonds fußen. Neu ist, dass diese Umschuldungsdarlehens nicht mehr auf fünf, sondern auf zehn Jahre vergeben werden. "Das Darlehen für krisengeschüttelte Unternehmen kann sich auf bis zu einer Million Euro belaufen", so Widmann.

Begünstigte der außerordentlichen Wirtschaftsförderung sind Krisenbetriebe der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Die Unternehmen, die an einer Krisen-Wirtschaftsförderung interessiert sind, müssen per Selbsterklärung bestätigen, dass sie sich am 1. Juli 2008 nicht in Schwierigkeiten befanden, wie sie von der EU definiert werden. Der Beschluss mit der neuen Definition tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

chr

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