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Kinder- und Jugendanwaltschaft: Landesgesetz wird am 7. Juli veröffentlicht

(LPA) Das Landesgesetz mit der Nummer 3 vom 26. Juni betreffend die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird im Amtsblatt der Region vom Dienstag, dem 7. Juli, veröffentlicht und tritt am Tag danach in Kraft.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft wird ein breites Spektrum von Aufgaben zu erfüllen haben: So wird sie sich um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern sowie junge Menschen in rechtlichen Fragen und Konfliktsituationen beraten. Auch soll die neu geschaffene Stelle zwischen jungen Menschen und der öffentlichen Verwaltung vermitteln, Situationen melden, in denen ein Eingreifen zum Schutz Minderjähriger notwendig ist und Vorschläge zur Verbesserung der Normen und Dienste im Kinder- und Jugendbereich erarbeiten.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Kinder- und Jugendanwaltschaft habe die Landesregierung "eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Einrichtung geschaffen und die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt", unterstreicht Landesrätin Sabina Kasslatter Mur; dieser Schritt, hebt sie hervor, erfolge genau zum 20-jährigen Bestehen der Kinderrechte. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft werde dazu beitragen, dass Normen kinderfreundlicher und die Interessen junger Menschen besser berücksichtigt werden: "Die Kinder- und Jugendanwaltschaft", betont die Landesrätin, "hat die Möglichkeit, einen Orientierungsrahmen zu bilden, innerhalb dessen die Landes- und Gemeindenormen jugendfreundlicher gestaltet werden können." Außerdem könnten die Leistungen zugunsten von jungen Menschen verbessert und deren Interessen in der Gesellschaft stärker vertreten werden.

Das Landesgesetz  betreffend die Institutionalisierung der Kinder- und Jugendanwaltschaft wird am Dienstag kommender Woche, dem 7. Juli, im Amtsblatt der Region Nummer 28 veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.

mac

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