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Neue Richtlinien - LR Theiner: "Schlanke und übersichtliche Verwaltung"

(LPA) "Die von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien zur Verwaltungstätigkeit im Sanitätsbetrieb schaffen eine schlanke und übersichtliche Verwaltung." So fasst Landesrat Richard Theiner den heute (29. Juni) gefassten Beschluss zusammen, mit dem durch Vereinheitlichung und Zusammenlegung von Verwaltungsdiensten des Sanitätsbetriebs Synergien genutzt werden sollen.

Mit den neuen Richtlinien für den Verwaltungsbereich werde ein weiterer Schritt in der Neuordnung des Gesundheitswesens gesetzt. So habe man bereits in den vergangenen Jahren die Führungsstellen in der Verwaltung des Sanitätsbetriebs von ursprünglich 123 auf 85 besetzte Stellen reduziert. "Und ab Ende 2011 darf es im Südtiroler Sanitätsbetrieb nicht mehr als 21 Abteilungen und 60 Ämter in der Verwaltung geben", so Theiner.

Der Weg dorthin führt nicht zuletzt über die Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsbezirken und der Generaldirektion im Sanitätsbetrieb. "Die strategischen Kompetenzen und Aufgaben liegen bei der Betriebsführung, die vier Gesundheitsbezirke sind für deren operative Umsetzung und das Tagesgeschäft verantwortlich", so der Landesrat, der zudem betont, dass dank Vereinheitlichungen eine schlankere und leistungsfähige Verwaltung geschaffen werden könne, so Theiner.

Innerhalb von 30 Tagen wird der Sanitätsbetrieb einen neuen Stellenplan vorlegen, der den heute von der Landesregierung erlassenen Richtlinien entspricht.

chr

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