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LR Widmann: „Mit Extra-Beihilfen heimische Metzgereien unterstützen“

LPA - Etwa 90 Südtiroler Metzgerei-Betriebe müssen laut einer EU-Vorschrift bis Jahresende Investitionen im Hygienebereich durchführen. Dafür stellt das Land außerordentliche Beiträge in Aussicht. Der von Landesrat Thomas Widmann eingebrachte Beschluss wurde heute, 20. Juli, von der Landesregierung genehmigt.

„Damit wollen wir in erster Linie unseren kleinen Metzgereien unter die Armen greifen, für die eine solche Investition einschneidend ist“, erklärt Landesrat Widmann. Die Investition kostet die Metzgerei etwa 100.000 Euro. Für die durchzuführende Investition gewährt das Land einen Beitrag von 30 Prozent als so genannte „de-minimis-Behilfe“.

Rund 70 handwerkliche Metzgereien und 20 industrielle Metzgereien, Betriebe, die selbst das Vieh schlachten oder das Fleisch verarbeiten, sind von der Anpassung der bestehenden Hygienebestimmungen (HACCP) der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004) betroffen.

Die Bestimmungen sehen vor, dass Metzgereien innerhalb 31. Dezember 2009 eine Reihe von baulichen Investitionen im Hygienebereich vornehmen müssen, andernfalls sie ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen dürfen. So müssen die Metzgereien beispielsweise Wände mit abwaschbarem Anstrich oder Fliesen versehen und mindestens über einen Bekleidungsraum für die Arbeitskleidung sowie abgetrennte und leicht zu reinigende Toiletten verfügen. Ebenso werden sie verpflichtet, die Armaturen bei Waschbecken so einzurichten, dass sie automatisch zu bedienen sind. Arbeitsflächen, Böden, Türen müssen aus leicht zu säubernden Materialien bestehen. Zwingend vorgeschrieben sind auch eine angemessene Belüftung und Beleuchtung.

SAN

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