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Landesämter: Änderungen von Aufgaben und Bezeichnungen

LPA - Die neue Landesregierung hatte im Mai Bezeichnung und Aufgaben einzelner Abteilungen und Ämter der Landesverwaltung geändert. Heute (28. Juli) wurde das entsprechende Dekret des Landeshauptmanns im Amtsblatt der Region (Nr. 31) veröffentlicht. Augenscheinlichste Änderung ist der neue Name der bisher für Sozialwesen zuständigen Abteilung 24, die nun "Familie und Sozialwesen" heißt.

In der Landesabteilung 24 wurden die Aufgaben des Amtes für Familie, Frau und Jugend (24.1) ausgedehnt. Hinzu kommen die Bereiche Begleitung und Bildungsarbeit für Familien, Beobachtungs-, Impuls- und Koordinierungsaufgaben im Bereich Familie sowie Initiativen zur Förderung der Familie, die bisher bei dem Familienbüro im Landesamt für Jugendarbeit (14.2) in der Landesabteilung 14 für deutsche Kultur lagen. Dieser Bündelung der Zuständigkeiten für Familie in der Landesabteilung für Sozialwesen entsprechend tritt die Abteilung 14 den zweiten Teil ihrer bisherigen Bezeichnung "Deutsche Kultur und Familie" ab.

Neue Aufgaben und eine neue Bezeichnung gibt es auch für das Amt für Infrastrukturen (10.4) in der Landesabteilung Tiefbau. Es heißt Amt für Infrastrukturen und Umweltanlagen und übernimmt die Aufgaben des aufgelösten Amtes für Entsorgungsanlagen (10.5). Außerdem ist es neben den Trink- und Abwassernetzen für das Breitbandnetz sowie die Strom- und Gasverteilungsnetze und die Behebung von Umweltschäden zuständig.

In der Abteilung 35 "Handwerk, Industrie und Handel" wurde das Amt für Gewerbegebiete (35.4) aufgelöst, dessen Aufgaben zu einem Großteil der neu gegründeten Landesgesellschaft für Betriebsansiedlung und Standortmarketing "Business Location Südtirol" übertragen wurden. Neu definiert wurden die Aufgaben der verbleibenden drei Ämter für Handwerk, für Industrie sowie für Handel und Dienstleistungen. Für die umfassende Verwaltungsarbeit im Bereich des Europäischen Sozialfonds wurde in der Landesabteilung 39 Europa-Angelegenheiten das ESF-Amt (39.4) geschaffen.

In der Abteilung 31 "Landwirtschaft" wurden die Aufgaben von vier der insgesamt zwölf Ämter neu beschrieben: Darunter jene des Landesamtes für ländliches Bauwesen (31.4), die um die Förderung und Beratung im Bereich des Urlaubs auf dem Bauernhof ergänzt wurden,  und jene des Amtes für Landwirtschaftsdienste (31.7), die um das Verzeichnis der biologischen Betriebe erweitert wurden.

Festgeschrieben wurden außerdem die Zuständigkeiten des Amtes für Vorsorge und Sozialversicherung (24.4) in der Abteilung für Sozialwesen für Pflegegeld und Pflegefonds. Auch in der Abteilung 34 "Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften" wurden die Aufgaben zweier Ämter neu definiert, unter anderem jene des Amtes für die Entwicklung des Genossenschaftswesens (34.2), das für die Förderung des weiblichen Unternehmertums zuständig ist.

jw

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