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Beschlüsse der Landesregierung vom 13. August 2009

LPA - Die Landesregierung ist heute, 13. August, in Bozen unter Vorsitz von Landeshauptmannstellvertreter Hans Berger zu einer Sitzung zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Förderung des Mittelstands und ein Interregprojekt zum Steinschlagschutz auf der Brennerstaatsstraße. Die Landesregierung hat den Gemeinden für Projekte im Straßenbau rund drei Millionen Euro zugewiesen, die Lehrpläne für mehrere Beruffachschulen geändert und Vereinfachungen bei der Kraftfahrzeugssteuer eingeführt.

Gesetzentwurf zu Wohnbauförderung, Arbeit, Fürsorge, Gesundheit und Transport

Den Entwurf für ein Landesgesetz mit Bestimmungen auf den Sachgebieten Wohnbauförderung, Arbeit, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene sowie Transportwesen hat die Landesregierung heute genehmigt. Dabei ist die Wohnbauförderung der umfassendste Punkt. Wie Landeshauptmannstellvertreter Hans Berger unterstreicht, geht es vor allem darum, die Prozeduren in Sachen Wohnbau zu beschleunigen und für die fünfte Einkommensstufe, den so genannten Mittelstand, rasch Wohnungen bereit zu stellen. Es handelt sich laut Berger um 1000 Wohnungen, 700 davon in den Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern.
Durch die neue Regelung sollen künftig nicht nur das Wohnbauinstitut und Gemeinden einmalige Beiträge bekommen können. Vielmehr sollen auch Gesellschaften und Körperschaften, die ohne Gewinnabsicht Volkswohnungen bauen und diese vermieten, in den Genuss solcher Beiträge kommen. Zudem beschließt unter bestimmten Voraussetzungen die Landesregierung und nicht die Gemeinde die Änderung des Bauleitplans.
Neu eingeführt wird auch ein dreiseitiges Verhältnis: Das Wohnbauinstitut (die interessierte Gemeinde oder die Gesellschaft ohne Gewinnabsicht) schreibt ein Projekt zur "schlüsselfertigen" Übernahme einer bestimmten Anzahl an Wohnungen aus. Die Baufirma verpflichtet sich, diese innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag des Auftrags zu übergeben und die Landesregierung ermächtigt die Anwendung dieses beschleunigten Verfahrens.
Der Gesetzesentwurf mit den Bestimmungen auf den Sachgebieten Wohnbauförderung, Arbeit, Fürsorge und Wohlfahrt, Gesundheitswesen und Hygiene sowie Transportwesen wird nun an den Landtag und den Rat der Gemeinden weitergeleitet.

Auftrags-Schwellenwert wird noch einmal überprüft

Das Landesgesetz zur Vergabe von öffentlichen Arbeiten muss abgeändert und an die Vorgaben des Staats und der EU angepasst werden. Die Landesregierung hat heute noch einmal über die Änderungen gesprochen und beschlossen, diese noch einmal grundlegend rechtlich überprüfen zu lassen, und zwar vor allem in jenem Punkt, in dem es um die Schwellenwerte für die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten geht. "Im Moment wird die Vergabe noch über das bestehende Landesgesetz geregelt, wir wollen aber in jedem Fall Fehlinterpretationen ausschließen", betont Landeshauptmannstellvertreter Berger. Die Landesregierung wird sich bei einer der nächsten Sitzungen noch einmal mit dem zu ändernden Landesbautengesetz befassen.

Dekret zum Einzahlungssystem für Fahrzeugrevision wird angefochten

Die Landesregierung hat beschlossen, dass im Juli durch ein Dekret eingeführte neue Verfahren zur Bezahlung der Überprüfung von Fahrzeugen in den ermächtigten Werkstätten anzufechten. "Diese Maßnahme verletzt unsere Autonomie-Befugnisse", erklärt Landeshauptmannstellvertreter Berger. Mit dem neuen Verfahren, das das Verkehrsministerium ohne Rücksprache mit der Landesregierung eingeführt hat, will der Staat ab 17. August die Gebühren einheben, die seit 1966 gemäß der spezifischen Verwaltungsübertragung vom Land eingehoben wurden.
Bisher bekam der Bürger nach der Bezahlung der Revision eine Etikette mit dem Vermerk der durchgeführten Überprüfung, die von der ermächtigen Werkstatt ausgedruckt wurde. Diese musste mit dem Datenverarbeitungssystem in Rom verbunden sein. Die Werkstatt überwies dem Land monatlich neun Euro für jedes kontrollierte Fahrzeug. "Ab 17. August sollen die Werkstätten beim Verkehrsministerium und nicht mehr beim Land ansuchen müssen, um den Aufkleber für die erfolgte Revision zu bekommen, bei der Post eine telematische Verbindung aktivieren und online die Gebühren für die Revision bezahlen oder dem Bürger einen Einzahlungsschein geben, damit dieser bei der Post bezahlen kann, wobei die Einnahmen auf dem Konto des Staates verbucht werden", erklärt Berger. "Wie die Provinz Trient, die Regionen Sizilien, Friaul und Aosta haben wir die Befugnisse in diesem Bereich. Das Land wird deshalb das Dekret anfechten", sagt Berger. "Bis eine Entscheidung feststeht, müssen wir den Werkstätten jedoch raten, sich für das neue System zu akkreditieren, damit die Revisionen gültig sind", so der Landeshauptmannstellvertreter.

Weniger Bürokratie bei der Kraftfahrzeugsteuer des Landes

Vereinfachungen für die Bürger und weniger Bürokratie wird es laut Berger in Zukunft auch bei der Kraftfahrzeugsteuer des Landes geben. Durch einen Beschluss hat die Landesregierung die Bestimmungen zur KfZ-Steuer in einigen Teilen abgeändert und den Vorgaben des Staates angepasst. Dabei wurde vor allem darauf geachtet, die Verwaltung der Steuer zu vereinfachen und die Prozeduren zu beschleunigen. Bei Einzahlungsfehlern, die durch das Informatiksystem entstanden sind, wird auf Strafen verzichtet. Auch der Schutz des Steuerzahlers wird ausgedehnt. Zudem gibt es Bestimmungen, die die Dokumentation für die Rückerstattung der unrechtmäßig gezahlten Kraftfahrzeugssteuer erleichtern. Die Bürger bekommen ihr Geld somit schneller und unbürokratischer zurück.

Neue Lehrpläne für die Berufsfachschulen

Auf neue Lehrpläne für die Berufsfachschulen für Metalltechnik, Schönheitspflege, Holztechnik, Fachinformatik und IT-Netzwerkinformatik sowie für die duale Ausbildung für Drogisten hat sich die Landesregierung heute geeinigt. Damit ändern sich die Stundentafeln für die Ausbildungen. Durch die Neuordnung der Lehrpläne soll laut Landeshauptmannstellvertreter Berger eine berufsnahe, fächerübergreifende Unterrichtspraxis zum Tragen kommen. Außerdem sollen die beruflich-technischen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen der Jugendlichen gestärkt werden.

Ticketbefreiung für Zivis und Sozialdienstleistende

Die Freiwilligen Zivildiener und die Sozialdienstleistenden werden künftig von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe für ambulante Fachleistungen, die mit der Ausübung ihres freiwilligen Dienstes zusammenhängen, befreit. Dies hat die Landesregierung entschieden. Sie bekommen die Ticketbefreiungsbescheinigung vom Südtiroler Gesundheitsbetrieb nach dem Vorweisen des Zivildienstpasses ausgehändigt. Die Ticketbefreiungsbescheinigung verfällt sobald der Zivildienstpass verfällt.

Alpenübergreifendes Projekt für sichere Verkehrswege

Genehmigt hat die Landesregierung auch das laut Landeshauptmannstellvertreter Berger zukunftsweisende, alpenübergreifende Projekt "Paramount". Ziel dieses Interreg-Projektes ist es, Naturgefahren entlang von Verkehrsverbindungen zu erkennen und einzudämmen. "Beim Projekt wird ein Sicherheitskonzept für die Hauptverkehrsadern entwickelt, um Risiken vorherzusagen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen und im Falle einer Katastrophe gerüstet zu sein", sagt Landesrat Florian Mussner, der den Beschluss eingebracht hat.
Nach EU-Richtlinien werden Steinschlagschutzbauten entlang der Verkehrsverbindungen auf der Brennerachse unter die Lupe genommen. Das Projekt soll noch im September 2009 in Angriff genommen und innerhalb von drei Jahren abgewickelt werden. Es ist laut Landeshauptmannstellvertreter Berger Teil des länderübergreifenden Kooperationsprojektes Interreg III B – Alpenraum  innerhalb des "Alpine Space 2007 bis 2013-Programmes" für das insgesamt 2,7 Millionen Euro vorgesehen sind. Südtirol beteiligt sich mit 436.000 Euro am Projekt. "Dabei werden diese Kosten zum Teil vom Staat und zum Teil von der EU übernommen, der Landeshaushalt wird somit nicht belastet", so Berger.
Den Vorsitz dieses Projektes hat das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft inne. Das Südtiroler Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung und die Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz wird die Projektentwicklung leiten, was  die Gefahren durch Sturzereignisse (Stein-, Blockschlag und Felsstürze) bzw. die verschiedenen Versagensmechanismen wie z.B. das Kippen und Gleiten von Felspartien betrifft. Im Rahmen des Projekts werden entlang der Brennerstaatsstraße als bedeutende Verkehrsverbindung zwischen Italien und Nordeuropa wird die Steinschlaggefahr sowie die Schadensanfälligkeit und die Funktionalität von Steinschlagschutzbauten erhoben. Auf einem Testareal sollen verschiedene Schutzmaßnahmen versuchsweise angewendet werden.

Gelder für Straßenbauvorhaben der Gemeinden

Mit rund drei Millionen Euro greift die Landesregierung mehreren Gemeinden bei ihren Vorhaben im Bereich Straßenbau unter die Arme. 1,9 Millionen Euro gehen an die Gemeinde Bruneck für die Schließung des Nordrings im Bereich "Knie". 819.000 Euro bekommt die Gemeinde Karneid für die Sanierung und den Ausbau der Landesstraße in Steinegg. 31.000 Euro sind für den Bau der Eisenbahnunterführung  bei Pfatten in der Gemeinde Leifers vorgesehen. Mit 150.000 Euro für den Bau einer Fußgängerunterführung unter der SS 244 kann die Gemeinde Corvara rechnen. Ebenfalls 150.000 Euro sollen der Gemeinde Vahrn für den Ausbau der Landesstraße nach Salern zur Verfügung gestellt werden.

SAN

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