News / Archiv

News

Arbeitssicherheit: Am 20. August tritt neues Dekret in Kraft

(LPA) Am Donnerstag (20. August) tritt das Dekret in Kraft, mit dem der Einheitstext zur Arbeitssicherheit abgeändert wird. Die Neuerungen betreffen die Ehrenamtlichen, die Sanktionen und die Einführung eines Systems zur Belohnung von Unternehmen, die in Sachen Sicherheit alles richtig machen. "Das Dekret ist ohne Zustimmung der Regionen auf den Weg gebracht worden", betont Landesrätin Barbara Repetto.

Das Dekret ist vor allem deshalb aufgelegt worden, weil damit Fehler korrigiert werden sollten, die die derzeitigen Regelungen zur Arbeitssicherheit enthalten. Zudem hatten sich in den ersten Monaten der Anwendung des neuen Einheitstextes massive Probleme bei der Umsetzung ergeben, die nun mit dem neuen Dekret behoben werden sollen. "Dies war etwa mit den Normen für die Ehrenamtlichen der Fall, die mit 'normalen' Arbeitnehmern auf eine Stufe gestellt worden sind, wodurch die zahlreichen Vereine und Verbände enorme Schwierigkeiten bekommen hätten", so Repetto.

Neu ist ein Punktesystem, das für Unternehmen eingeführt wurde, die in Hochrisikobereichen tätig sind, also etwa im Baugewerbe. Dieses System soll Unternehmen auszeichnen, die ihre Pflichten in Sachen Arbeitssicherheit erfüllen, und so garantieren, dass nur noch "sichere" Unternehmen in den einzelnen Sektoren tätig sind. In einem ersten Schritt wird etwa ein "Punkteführerschein" für Bauunternehmen eingeführt, mit dem die berufliche Eignung von Unternehmern und Selbständigen nachgewiesen werden soll. In diesen "Führerschein" fließen auf der Habenseite Aus- und Weiterbildung, auf der Sollseite eventuelle Strafen wegen Verstößen gegen die Normen zur Arbeitssicherheit ein.

Vereinfacht wird mit dem neuen Dekret die Erstellung des Dokuments zur Risikoanalyse in jedem Betrieb. Zwar müssen eine solche nach wie vor durchgeführt und die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit aufgelistet werden, doch soll in Zukunft die Unterschrift aller Beteiligten unter dem entsprechenden Dokument genügen. Bisher musste ein Notar das Dokument beglaubigen.

Für die Landesrätin positiv ist die Stärkung der Rolle der Sozialpartner durch das in Kraft tretende Dekret. "Unternehmerverbänden und Gewerkschaften wird eine unterstützende Funktion zuerkannt, wenn es um die Umsetzung der Normen zur Arbeitssicherheit geht", so Repetto, die zudem die Neuerungen im Bereich der Sanktionen begrüßt. So wird nur noch strafrechtlich verfolgt, wer gegen grundlegende Normen der Arbeitssicherheit verstößt und nicht auch gegen Verfahrensnormen. Wer dagegen die notwendige Risikoanalyse in seinem Unternehmen nicht durchführt, riskiert weiterhin eine Festnahme, allerdings keine zusätzliche Geldstrafe mehr.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap