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Unterstützung für Krisenopfer: LRin Repetto erläutert weitere Schritte

(LPA) Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften hat Landesrätin Barbara Repetto heute (4. September) weitere Maßnahmen vorgestellt, die die Landesregierung zur Unterstützung jener setzen wird, die aufgrund der Wirtschaftskrise ihren Job verlieren. Denn obwohl sich der Arbeitsmarkt im Sommer stabilisiert zu haben scheint, ist im Herbst noch einmal mit einer schwieriger werdenden Lage zu rechnen.

Weitere Krisenmaßnahmen vorgestellt: LRin Repetto und ihr Team beim heutigen Treffen mit den Sozialpartnern

Noch könne für Wirtschaft und Beschäftigung keine Entwarnung gegeben werden, weshalb man die Lage weiterhin genauestens beobachte. "Wir sind auch bereit, die von uns zur Verfügung gestellten Instrumente der jeweiligen Situation anzupassen", so Repetto, die den Sozialpartnern heute die ersten Daten zur Umsetzung des seit Juni erweiterten Lohnausgleichs vorgelegt hat. "Bis Ende August haben wir 60 Anfragen von Unternehmen um den außerordentlichen Lohnausgleich genehmigt, die rund 300 Arbeitnehmer umfassen", so die Landesrätin. Am meisten gefragt sei das neue Instrument bei kleinen Handels- und Handwerksunternehmen. "Wir können aber feststellen, dass die Anzahl der Anfragen unter den Erwartungen liegt", so Repetto.

Die Landesrätin hat den Sozialpartnern zudem neue Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern vorgestellt, die wegen der Krise ihren Job verloren haben oder deren Arbeitsverhältnis ausgesetzt worden ist. So will man Arbeitnehmern entgegen kommen, die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben, die aber mindestens 180 Tage beim letzten Arbeitgeber beschäftigt waren. "Wir denken an eine Unterstützung von 834 Euro brutto monatlich", so die Landesrätin. An jene, die auf der Grundlage von mindestens dreimonatigen Projektverträgen eingestellt waren, sollen 600 Euro monatlich ausgeschüttet werden. Schließlich sollen die gesetzlichen Zuwendungen, etwa das Arbeitslosengeld, um 178 Euro monatlich aufgestockt werden.

Der selbe zusätzliche Betrag sollte, so die Diskussion heute, auch jenen zugestanden werden, die mit null Arbeitsstunden im Lohnausgleich sind. Hier bereitet allerdings die überaus unterschiedliche Nutzung des Lohnausgleichs von Seiten der Unternehmen Probleme, sodass Repetto zugesagt hat, der Landesregierung eine flexiblere Handhabung des Lohnausgleich-Zusatzbetrags vorzuschlagen. In jedem Fall sind alle außerordentlichen Zuwendungen an die Krisenopfer vorerst auf sechs Monate beschränkt.

chr

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