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LR Tommasini trifft CAI: Dokument zur Ortsnamenregelung übergeben

(LPA) Die Ortsnamenregelung stand gestern (3. September) im Mittelpunkt einer Aussprache von Landesrat Christian Tommasini mit dem italienischen Alpenverein CAI. Dieser hat dem Landesrat ein Dokument übergeben und man hat sich darauf geeinigt, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten, und zwar - wie Tommasini betonte - "auf der Basis des Autonomiestatuts".

Das Dokument des CAI nimmt Bezug auf ein bereits 1996 erarbeitetes, in dem gefordert wird, dass die Ortsnamen zwei- bzw. in den ladinischen Tälern dreisprachig angeführt werden müssten. Zudem wird in dem Papier angeführt, dass in den Berggebieten die Zwei- bzw. Dreinamigkeit beibehalten bzw. dort wieder hergestellt werden solle, wo einnamige Schilder angebracht worden seien. Einen Vorstoß macht der CAI zudem bei all jenen Hinweisen auf Schildern, die sicherheitsrelevant sind: Sie sollen, geht es nach dem italienischen Alpenverein, auch englisch angeführt werden.

"Die Toponomastik ist Teil der Kultur aller Sprachgruppen im Land und nur mit einer Lösung auf der Basis des Autonomiestatuts können Spannungen zwischen den Gruppen und Instrumentalisierungen vermieden werden", so Tommasini. Zudem könne nur eine solche Lösung allen Sprachgruppen das Gefühl geben, hier ihre Heimat zu haben, und gleichzeitig die Mehrsprachigkeit als einen Mehrwert zu sehen. "Die Streichung von Ortsnamen ist der falsche Weg und konterkariert die Bemühungen jener, die sich für ein friedliches Zusammenleben einsetzen", so der Landesrat.

Man müsse sich, so Tommasini, in Richtung einer zweisprachigen Toponomastik bewegen, in der zwischen öffentlich und privat unterschieden werde. "Wobei öffentlich auch im Sinne eines öffentlichen Nutzens zu verstehen ist", erklärt der Landesrat. Mit dem CAI ist Tommasini überein gekommen, diesen Standpunkt zu vertreten und auch eine entsprechende gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten. In der Zwischenzeit arbeitet der CAI weiter an einem Dossier, das Innenminister Roberto Maroni übergeben werden soll.

chr

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