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Aus der Sitzung der Landesregierung von 7. September

(LPA) Ein breites Spektrum an Themen standen heute (7. September) auf der Tagesordnung der Landesregierung. Es reichte von einem Überblick über die Unwetterschäden vom Wochenende, über Hilfen für krisengeschüttelte Betriebe bis hin zu Tourismuskonzepten, Seniorenheimen und den "Pusterer Buam".

4,5 Millionen Euro zur Behebung von Unwetterschäden

Noch nicht im Detail aber doch zumindest im Überblick erfasst sind die Schäden, die die heftigen Unwetter am Wochenende in weiten Teilen des Landes angerichtet haben. "Bäche, Straßen, Betriebe, Infrastruktur, Loipen und Pisten sind in Mitleidenschaft gezogen worden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Eine erste Schätzung geht von Schäden in Höhe von 4,5 Millionen Euro aus. "Davon sind rund 1,5 Millionen Euro Schäden an Bächen und Bachverbauungen, rund 670.000 Euro solche, die der Zivilschutz erhoben hat, eine Million Euro gehen auf das Konto beschädigter Straßen, 800.000 Euro an Schäden sind im Bereich der Forstwirtschaft zu beklagen und weitere rund 200.000 Euro sollen als Notstandshilfe für beschädigte Betriebsgebäude in Industrie, Handwerk und Tourismus fließen", so Durnwalder.
Beseitigt werden im Herbst vorerst nur Schäden an dringend gebrauchter Infrastruktur, etwa an Hoferschließungen. "Über den Winter werden dann detaillierte Projekte ausgearbeitet, die nicht nur aufzeigen sollen, wie die Schäden behoben, sondern wie - etwa im Bereich der Wildbachverbauung - auch weitere Maßnahmen zur Sicherung der betroffenen Bäche getroffen werden können", erklärte der Landeshauptmann.
Gleich mehrere Aspekte unterstrich Durnwalder heute im Zusammenhang mit den Unwettern. Zuallererst sprach er im Namen der Landesregierung und des gesamten Landes der Familie des verunglückten Anton Oberprantacher sein Beileid aus. Zudem richtete der Landeshauptmann seinen Dank an die Mitarbeiter der Landesabteilung Wasserschutzbauten. "Sie stehen oft in der Kritik, weil auch Bäche verbaut werden, bei denen oft wochenlang kein Wasser sichtbar ist", so Durnwalder, der aber auch betonte: "Gerade an Situationen wie jener am Freitag ersieht man, wie wichtig die Verbauungen sind, denn eines ist sicher: Wären die Bäche nicht so gut gesichert gewesen, die Folgen hätten verheerend sein können, und zwar für ganze Dörfer", erklärte der Landeshauptmann.
Ein besonderer Dank Durnwalders ging schließlich an die Feuerwehren und die vielen Freiwilligen, die am Freitag und Samstag zu hunderten ausgerückt waren, um die Schäden zu beseitigen und Betroffenen beizustehen. "Ich persönlich habe etwa im Sarntal erlebt, wie viel solche Hilfe bewirken kann", so der Landeshauptmann. "Dies ist Solidarität, die ihresgleichen sucht, und sie ist ein enormer Reichtum unseres Landes."

Stundung von Rotationsfonds-Raten für Krisen-Betriebe

Krisengeschüttelten Betrieben, die ein Darlehen über den Rotationsfonds laufen haben, greift die Landesregierung unter die Arme. Ihnen wird eine Stundung der anfallenden Raten gewährt, das heißt, sie zahlen ein Jahr lang nur die Zinsen, nicht aber die Amortisierungsraten, die am Ende der Laufzeit "angehängt" werden. Voraussetzung für diese Möglichkeit der Stundung ist, dass es sich um "Betriebe in Schwierigkeiten" handeln muss.
Die Landesregierung hat diese "Schwierigkeiten" heute quantifiziert. So gelten Betriebe als krisengeschüttelt, wenn ihr Umsatz im Geschäftsjahr von 31. Juli 2008 bis 31. Juli 2009 gegenüber jenem im Geschäftsjahr zuvor um 30 Prozent abgenommen hat. Für Tourismusbetriebe wird dagegen nicht der Umsatz als Basis genommen, sondern das Bruttobetriebsergebnis vor Steuern, das im soeben zu Ende gegangenen Geschäftsjahr (Ende Juli 2008 bis Ende Juli 2009) um 40 Prozent unter jenem im Geschäftsjahr zuvor liegen muss.
"Es gibt glücklicherweise nicht viele Betriebe, für die eine solche Situation gilt, denjenigen, für die sie zutrifft, können wir durch die Stundung der Raten aber unter die Arme greifen", so Landeshauptmann Durnwalder.

Tourismusentwicklungskonzepte geregelt

Bis dato gilt in Südtirol die Regelung, dass nur Gemeinden, die touristisch als "unterentwickelt" eingestuft sind, neue Tourismuszonen ausweisen dürfen. Mit Hilfe von so genannten Tourismusentwicklungskonzepten soll dies in Zukunft auch touristisch entwickelten Gemeinden möglich sein, allerdings müssen auf dem Weg zur Erhöhung der Bettenanzahl einige nicht unwesentliche Hürden genommen werden.
Grundlage des gesamten Verfahrens bildet ein Beschluss eines Gemeinderats, einen Experten mit der Erstellung eines Tourismusentwicklungskonzepts zu beauftragen, in dem die Entwicklung des Tourismus', die bisherige und die zu erwartende Auslastung, die vorhandene Bettenanzahl und Infrastruktur erhoben werden, und zwar nicht nur für die Gemeinde allein, sondern für eine ganze Talschaft.
Weist der Experte in seinem Konzept zusätzlichen Bedarf nach und genehmigt der Gemeinderat das Konzept, geht dieses an das Tourismusressort von Landesrat Hans Berger. Dort wird eine Kommission mit Experten aus den Bereichen Tourismus, Raumordnung, Verkehr und Aufstiegsanlagen eingerichtet, die eine Stellungnahme zum Konzept und der daraus abgeleiteten Notwendigkeit zusätzlicher Gästebetten erarbeitet. Diese Stellungnahme geht gemeinsam mit dem Beschluss der Ausweisung neuer Tourismuszonen an die Raumordnungskommission des Landes und danach zur endgültigen Beschlussfassung an die Landesregierung.
"Dieses Verfahren macht die Ausweisung neuer Tourismuszonen in touristisch hoch entwickelten Gemeinden zwar nicht einfach, es macht sie aber möglich", so Landeshauptmann Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. 

Steuer-Meldung von Vereinen nur, wenn zweisprachig

Vereine, die über Sponsorengelder finanziert und deshalb steuerbegünstigt werden, sind vom Staat aufgefordert worden, ihre finanzielle Situation in einer umfangreichen Dokumentation offenzulegen. "Die Vereine müssen dies bis 31. Oktober tun, haben aber bisher alle Unterlagen nur italienisch bekommen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Er fordert daher alle Vereine auf, die Meldung erst abzugeben, wenn zweisprachige Formulare vorliegen. "Wir werden zudem in Rom intervenieren, dass - aufgrund unserer besonderen Situation - der entsprechende Abgabetermin aufgeschoben wird.

Hinweisschilder: Zweisprachig, wenn öffentlich

Mit der Thematik der Sprachregelung für Hinweisschilder hat sich die Landesregierung heute noch einmal befasst, und zwar auf der Grundlage eines Schreibens des Regierungskommissars, in dem dieser den Alpenverein (AVS) einlädt, zweisprachige Wegweiser anzubringen. "Zuallererst ist zu sagen, dass der AVS ein privater Verein ist, also selbst entscheiden kann, welche Sprache er auf Wegweisern verwendet, sofern diese nicht auf öffentlichem Grund stehen oder mit öffentlichen Mitteln finanziert worden sind", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Sollte aber eine dieser beiden Bedingungen erfüllt sein, solle - so betonte die Landesregierung heute erneut - übersetzt werden, was übersetzbar sei. "Bezeichnungen wie 'Wald', 'Weide', 'Alm' oder 'See' können und müssen auch italienisch angeführt werden", so der Landeshauptmann. Dies gelte auch für all jene Ortsbezeichnungen, für die es einen gesetzlich verankerten italienischen Namen gebe (etwa für die Gemeinden), aber nicht für die historisch gewachsenen Flurnamen. "Sie sollen, nein: sie müssen in ihrer ursprünglichen Form beibehalten werden, denn wir sind nicht bereit, Begriffe zu verwenden, die von jemandem frei erfunden worden sind, schon gar nicht von Herrn Tolomei", erklärte Durnwalder.
Der Landeshauptmann betonte heute, dass diese Regelung selbstverständlich auch für die ladinischen Täler gelte. "Dort sind unserer Meinung nach alle Bezeichnungen dreinamig anzugeben, die sonst zweinamig angeführt werden, während die Flurnamen nur ihre historische ladinische Bezeichnung tragen sollten", so Durnwalder.

Fall der "Pusterer Buam" lückenlos klären

Die Landesregierung fordert eine lückenlose Aufklärung des 1964 verübten Mordes am Carabiniere Vittorio Tiralongo, für den die so genannten Pusterer Buam verurteilt worden sind. "Nachdem nun eine neue Aussage eines Kollegen Tiralongos vorliegt, wonach dieser auch im Streit mit Kollegen getötet worden sein könnte, muss der Fall neu aufgerollt werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder, der sich Oberstaatsanwalt Guido Rispoli gegenüber dankbar zeigt, nachdem dieser bereits angekündigt hatte, auf der Grundlage der neuen Aussagen ermitteln zu wollen.
"In diesem Fall ist Klarheit zu schaffen, auch weil es niemandem zuzumuten ist, mit so einem Urteil auf dem Rücken durchs Leben zu gehen", so der Landeshauptmann mit Blick auf die "Pusterer Buam". Sollte sich herausstellen, dass die Aussagen des Kollegen Tiralongos stimmen, seien die "Pusterer Buam" zu rehabilitieren, so die Forderung Durnwalders.

Neue Richtlinien für Seniorenheime

Seniorenheime, die vom Land "akkreditiert", d.h. öffentlich bezuschusst werden wollen, müssen klare Kriterien erfüllen. Diese hat die Landesregierung heute festgelegt. Darin wird etwa festgehalten, dass neue Altenheime mindestens 40 und höchstens 120 Betten haben dürfen. Zudem schreibt man das Betreuten-Mitarbeiter-Verhältnis ebenso fest, wie klare Qualitätsstandards oder die Pflicht, eine Betriebscharta zu erstellen. "Neu ist zudem, dass Gemeinden in Zukunft auch direkt Heime führen dürfen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

KlimaHaus-Agentur nun 100-prozentige Landestochter

In eine reine In-House-Gesellschaft des Landes ist die KlimaHaus-Agentur umgewandelt worden. "Sie gehört nun zu hundert Prozent dem Land", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. In den entsprechend geänderten Statuten hat die Landesregierung heute festgehalten, dass die Agentur nicht nur in Südtirol tätig werden darf, sondern auch außerhalb. "Es geht um Schulungen, Zertifizierungen und all die Dienstleistungen, die die Agentur bereits bei uns mit Erfolg anbietet", so Durnwalder.

Feldthurns: Gemeinderatswahlen am 29. November

Nach dem Rücktritt von Herbert Dorfmann als Bürgermeister der Gemeinde Feldthurns muss dort der Gemeinderat neu gewählt werden. Die Landesregierung hat heute den 29. November als Wahltermin festgelegt. "Der an diesem Tag gewählte Gemeinderat bleibt bis 2015 im Amt, es wird also im kommenden Jahr in Feldthurns nicht gewählt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute.

chr

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