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Italienisches Zivilgesetzbuch: Neue deutsche Fassung online

LPA - Ob Rechtsanwälte oder Beamte, Schüler, Studenten oder Lehrpersonen: allen, die sich mit der italienischen Zivilgesetzgebung befassen, bietet das Land Südtirol eine neue Hilfestellung. Ab sofort kann im Südtiroler Bürgernetz die aktualisierte deutsche Übersetzung des italienischen Zivilgesetzbuches eingesehen werden.

614 Seiten stark ist die deutsche Übersetzung des italienischen Zivilgesetzbuches. Im Auftrag der Südtiroler Landesregierung haben der Bozner Rechtsanwalt Max W. Bauer, die Innsbrucker Universitätsprofessoren Bernhard Eccher und Bernhard König sowie der ehemalige Bozner Oberlandesgerichtsrat Josef Kreuzer und der Präsident des Landesgerichts Bozen, Heinz Zanon, das Zivilgesetzbuch ins Deutsche übertragen beziehungsweise die Übersetzung auf den jüngsten Stand gebracht. "Alle Artikel die sich seit 2004 geändert haben, wurden neu übersetzt", so die Direktorin der Rechtsabteilung des Landes, Renate von Guggenberg. Die Übersetzung bezieht sich auf den Gesetzesstand vom April des laufenden Jahres.

Als Auftraggeber und Eigentümer der Übersetzung macht das Land Südtirol diese nun über das Südtiroler Bürgernetz zugänglich. Ab sofort kann sie über die Homepage des Landesamtes für Sprachangelegenheiten http://www.provincia.bz.it/avvocatura/0302/de/italienisches-zivilgesetzbuch.htm eingesehen werden. Das Land will dadurch nicht nur den öffentlichen Ämtern oder Freiberuflern ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung stellen, sonder besonders auch Schulen und Universitäten Hilfestellung bieten. Im Amt für Sprachangelegenheiten, das Teil der Rechtsabteilung des Landes ist, erhofft man sich von dieser Veröffentlichung auch eine bessere Verankerung der korrekten deutschen Rechtsterminologie in der Bevölkerung.

 

jw

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