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Neue Regelung: "An Vergabe nach Preis und Qualität ändert sich nichts"

(LPA) Auch wenn mit dem Beschluss der Landesregierung von Montag bei der Vergabe öffentlicher Aufträge neue Richtlinien zur Anwendung kommen, so ändere sich am Prinzip doch nichts: "Wir werden weiterhin die Kriterien Preis und Qualität heranziehen, um die Qualität am Bau zu sichern", so Landesrat Florian Mussner.

Mit der Entscheidung vollziehe man mehrere Urteile des Verfassungsgerichts nach, die Gesetzgebungskompetenz des Landes in Sachen Bauten werde aber nicht angetastet. "Es wird nur klargestellt, dass der Aspekt der Vergabe öffentlicher Arbeiten nicht in diese Gesetzgebungskompetenz fällt, sondern Zuständigkeit des Staates ist", so Mussner. So werde auch nicht das Landesbautengesetz außer Kraft gesetzt, sondern es würden lediglich jene Artikel abgeändert, die nicht mit den EU- oder staatlichen Regelungen konform seien.

Die staatlichen Regeln der Vergabe gelten damit für Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut und Sanitätsbetriebe. Und auch private Bauträger haben sich daran zu halten, sofern sie gemeinnützige Bauvorhaben realisieren und dafür einen Beitrag von mehr als 50 Prozent erhalten. Bisher galt dies nur für Arbeiten über der Schwelle einer EU-weiten Ausschreibung.

Neu geregelt wird auch die halbamtliche Ausschreibung ohne Veröffentlichung, zu der nur mehr fünf und nicht mehr zehn Firmen eingeladen werden müssen. Sie ist allerdings nur mehr bis zu einem Auftragswert von 500.000 Euro (bisher: eine Million) möglich. Arbeiten im Wert von 0,5 bis 5,15 Millionen Euro müssen staatsweit ausgeschrieben werden, und zwar nur mehr im Internet. Nicht mehr möglich ist der automatische Ausschluss übertrieben günstiger Angebote. "Für alle Angebote müssen Preisanalyse und Rechtfertigung des Angebots eingeholt werden", so der Landesrat.

In Kraft treten die neuen, also staatlichen Bestimmungen nach der Registrierung des Dekrets des Landeshauptmanns durch den Rechnungshof. "Wir rechnen mit rund drei Wochen", so Mussner, der betont, dass sich mit der Neuregelung nichts an der Vergabepolitik des Landes ändere. "Wir behalten weiterhin die Faktoren Preis und Qualität im Auge, nachdem diese Strategie in den letzten Jahren hohe Qualität am Bau garantiert hat", so der Landesrat. Zudem werde die Ausschreibung von Planungswettbewerben für wichtige Projekte beibehalten. "Auch dies garantiert Qualität", so Mussner.

chr

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