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Neue Grippe: Welche Maßnahmen gelten für Schulen?

(LPA) Was passiert, wenn in einer Schule Fälle der Neuen Grippe auftreten? Diese Frage haben Vertreter des Gesundheitsressorts des Landes, der Hygienedienste, der Schule und Gemeinden besprochen. Sie haben sich darauf verständigt, die zu treffenden Maßnahmen von Fall zu Fall abzustimmen, Schul-Schließungen sollen allerdings der Ausnahmefall bleiben.

Treten in einer Klasse oder Schule mehrere Fälle einer Ansteckung mit dem Neue-Grippe-Virus A/H1N1 auf, so muss sich die Schuldirektion an den gebietsmäßig zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit wenden. Dieser hat die Aufgabe, die jeweiligen Fälle nach den konkreten Umständen zu beurteilen und von Fall zu Fall in Absprache mit Schuldirektor und Bürgermeister die jeweils zu treffenden Maßnahmen zu entscheiden.

Schließungen ganzer Schulgebäude sollen dabei die Ausnahme bleiben. Sollte eine solche aus ärztlicher Sicht aber notwendig sein, wird der Bürgermeister die entsprechende Verordnung erlassen. Werden dagegen nur einzelne Klassen geschlossen, so liegt dies in der Befugnis der jeweiligen Schuldirektion.

chr

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