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Kollektivvertrag der Ärzte: Land und Sanitätsbetrieb gegen Unwahrheiten

(LPA) Gegen eine Reihe von Unwahrheiten in der Berichterstattung über den Stand der Verhandlungen zum Kollektivvertrag der Ärzte setzen sich Engelbert Schaller, Personalchef des Landes, und Andreas Fabi, Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, zur Wehr. Der geltende Vertrag sei nicht gänzlich rechtswidrig, man sei nicht gezwungen zu verhandeln und stemme sich auch nicht gegen ein neues Verhandlungsdokument.

Die ersten Klarstellungen von Schaller und Fabi betreffen das Gerichtsurteil zum Kollektivvertrag der Ärzte. Es sei nicht wahr, dass das Land vor Gericht zugeben habe müssen, dass der 2009 unterzeichnete Kollektivvertrag der Ärzte gänzlich unrechtsmäßig sei. Auch entspreche es nicht der Wahrheit, dass das Gericht verfügt habe, neue Verhandlungen aufzunehmen.

Ebensowenig wahr sei, dass Land und Sanitätsbetrieb zugestanden hätten, "neue, transparente" Regeln zur gewerkschaftlichen Vertretung auszuarbeiten. "Der geltende Vertrag zur gewerkschaftlichen Vertretung von 1999 ist klar und durch und durch transparent", so Schaller und Fabi. Solle über diesen Vertrag verhandelt werden, dann unter der Voraussetzung, dass die mitgliederstärksten Gewerkschaften von Landes-, Gesundheits-, Schul- und Gemeindepersonal (inklusive der Führungskräfte) eine entsprechende, von einer breiten Mehrheit getragene Verhandlungsgrundlage vorlegten. "Wenn die Gewerkschaften ein solches Papier vorlegen, können wir uns ohnehin nicht weigern, uns mit ihnen zu treffen", so die Direktoren der Landesabteilung Personal und des Sanitätsbetriebs.

Positiv bewerten Fabi und Schaller hingegen, dass die Ärztegewerkschaft ANAAO vor Gericht klar zu verstehen gegeben habe, dass sie kein Interesse an einer Aufhebung des Ärzte-Kollektivvertrags habe. Vielmehr fordere sie nur noch eine Neufassung des Vertrags über die gewerkschaftliche Vertretung von 1999, um größeres Verhandlungsgewicht zu erlangen. "Diese Forderung hätte die ANAAO auch vorbringen können, ohne vor Gericht die Annullierung des Ärzte-Kollektivvertrags zu fordern, und zwar indem sie mit den anderen Gewerkschaften ein entsprechendes Verhandlungsdokument vorgelegt hätte", schließen Fabi und Schaller.

chr

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