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LR Theiner zum Welttag der älteren Menschen: Solidarität pflegen

(LPA) Morgen, 1. Oktober, wird der Welttag der älteren Menschen begangen. "Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der wachsenden Zahl älterer Menschen ist es unsere Aufgabe, diese noch stärker in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen, ihre Selbständigkeit so lang wie möglich zu erhalten und die Solidarität zwischen Jung und Alt zu pflegen“, so Soziallandesrat Richard Theiner.

Eine wichtige Rolle spielten dabei die Seniorenclubs. In Südtirol gibt es mehr als 200 dieser Clubs, die von KVW, ACLI oder dem Kolpingwerk betreut werden und zahllose Aktivitäten anbieten, etwa Ausflüge, Spielenachmittage, Gymnastik- und Schwimmstunden oder Vorträge. Allein in diesem Jahr haben rund 39.000 ältere Menschen diese Angebote genutzt, das Land unterstützt sie mit rund 955.000 Euro jährlich.

Für Senioren die nicht mehr alleine zurecht kommen, gibt es zudem ein dichtes Netz an Alten- und Pflegeheimen. Den morgigen Tag der älteren Menschen nimmt die Abteilung Sozialwesen des Landes daher zum Anlass, auf die neuen Richtlinien hinzuweisen, die für den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen gelten. "Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche, vom Bau über Personal und technische Ausstattung bis hin zu Organisation und Transparenz", so Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Sozialwesen. Die Richtlinien für Alten- und Pflegeheime sollten dafür sorgen, dass auch künftig die Qualität in den Heimen auf einem hohen Niveau bleibe.

Neben den Kosten wird auch die Quantität der Mitarbeiter für die drei Berufsgruppen festgeschrieben. "Dabei bleibt der Personalbedarf für die Betreuung nahezu unverändert, während jener für die Krankenpflege wegen des erhöhten Pflegebedarfs um 45 Stellen angehoben wird und jener für das Reha-Personal um 34 Stellen", so der Direktor. Dadurch würden die Pflegequalität in den Heimen gesichert und eine angemessene Entwicklung der Kosten berücksichtigt. Der Vergleich mit Nachbarländern zeige, dass mit diesen Personalparametern eine sehr gute Versorgung garantiert werden könne.

Neu geregelt worden sind zudem Formen der Zusammenarbeit zwischen den Heimen, die besonders für kleinere Einrichtungen vorgeschrieben und gefördert werden. Auch wurde eine  Mindestgröße vorgesehen, die keine Heime unter 40 Betten zulässt. "Dies alles soll die Wirtschaftlichkeit der Heime und die Qualität der Betreuung sichern", so Tragust. Dazu dienten nicht zuletzt auch Instrumente zur Qualitätssicherung und für eine stärkere Trasparenz in der Beziehung zwischen Heimbewohner und Heim, etwa in Form von Heimverträgen, einer Dienstcharta oder der Betreuungs- und Pflegedokumentation.

chr

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