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Studienbeihilfen für Studierende im In- und Ausland

LPA – Noch bis zum Dienstag, 3. November 2009, haben Studierende Zeit, um ihre Ansuchen um Studienbeihilfen, Rückerstattung der Studiengebühren und die pauschale Vergütung von Reisespesen online zu stellen. Erstmals werden in diesem Jahr auch Studiengebühren unter 500 Euro rückerstattet.

Studierende, die zum ersten Mal um eine Studienbeihilfe ansuchen, können ihren persönlichen Account, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung beantragen. Die Studierenden hingegen, die bereits über einen Account verfügen, Benutzernamen und/oder Passwort aber verloren haben, sollten diese Daten rechtzeitig beantragen oder persönlich im Landesamt für Hochschulförderung vorbei kommen. Aufgrund der vielen Anfragen ist es nicht möglich, Anträge umgehend zu bearbeiten beziehungsweise die entsprechenden Daten kurzfristig zu übermitteln.

Um die Studienbeihilfe angesucht wird im Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Die Anträge sind über den E-Government-Service www.provinz.bz.it/egov/studienfoerderung online verfügbar. Nach Versenden des Antrags erhalten die Antragstellenden eine Bestätigungs-E-Mail, der als Nachweis für die ordnungsgemäß erfolgte Einreichung gilt.

Nähere Auskünfte gibt es unter der Rufnummer 0471 41 29 44 oder 0471 41 29 46, oder auch via E-Mail (hochschulfoerderung@provinz.bz.it). Die Wettbewerbsausschreibung und weitere Informationen sind unter http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ zu finden.

jw

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