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Wahlen in Feldthurns: Listenzeichen am 16. und 17. Oktober hinterlegen

(LPA) Am Freitag und Samstag kommender Woche, 16. und 17. Oktober, können Parteien und Gruppierungen, die zu den Gemeindewahlen in Feldthurns antreten wollen, ihre Listenzeichen hinterlegen. Die Hinterlegung des Listenzeichens beim Präsidium der Landesregierung bringt einen rechtlichen Schutz des Zeichens mit sich, ist aber nur fakultativ.

Hinterlegt werden können die Listenzeichen am Freitag, 16. Oktober, von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie am darauf folgenden Samstag, 17. Oktober, von 8.00 bis 16.00 Uhr im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im dritten Stock des Palais Widmann in der Bozner Crispistraße 3. Wird ein Listenzeichen hinterlegt, gilt es als rechtlich geschützt, sodass es anderen Listen untersagt ist, das selbe Zeichen zu verwenden. Die hinterlegten Zeichen werden auf Plakaten veröffentlicht, die Reihenfolge wird ausgelost.

Die Listenzeichen können vom Regional- oder Landessekretär bzw. vom Regional- oder Landesvorsitzenden einer Partei oder einer Gruppierung hinterlegt werden. Sind die Parteien auf gesamtstaatlicher Ebene aktiv, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des jeweiligen gesamtstaatlichen Sekretärs oder Vorsitzenden der Partei vorgelegt werden. Sollte eine Gruppierung dagegen nur auf Landesebene aktiv sein, muss der Landessekretär bzw. -vorsitzende sich mittels eines Auszugs aus dem Ernennungsprotokoll als solcher ausweisen.

Zur Hinterlegung der Listenzeichen mitzubringen ist neben diesen Dokumenten das Listenzeichen selbst. Dieses muss auf Papier in dreifacher Ausfertigung in DIN-A-4-Größe und in Farbe ebenso vorgelegt werden, wie in digitaler Form auf einem Datenträger. Von der Hinterlegung ausgeschlossen sind Listenzeichen, die mit jenen anderer Parteien identisch sind oder die mit diesen verwechselt werden können. Ebenso ausgeschlossen sind Symbole, in denen religiöse Sinnbilder oder Gegenstände aufgeführt sind.

Nähere Informationen zur Hinterlegung der Listenzeichen gibt es im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412130; E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

chr

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