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Forschung und Entwicklung: Vorschuss auf Darlehen

LPA - Um die Darlehensauszahlung für Forschungs- und Innovationsprojekte zu erleichtern, hat die Landesregierung am vergangenen Montag, 12. Oktober, die entsprechenden Anwendungsrichtlinien abgeändert. "Dadurch wollen wir in erster Linie Unternehmen mit Liquiditätsbedarf entgegen kommen", erklärt die zuständige Landesrätin Barbara Repetto.

Dank der nun verabschiedeten Anwendungsrichtlinien wird es künftig möglich sein, einen Vorschuss von bis zu 50 Prozent auf Förderbeträge für Innovationsprojekte zu erhalten. Bisher war ein Vorschuss nur für Verlustbeiträge vorgesehen, die Auszahlung von Darlehen war an die abschließende Ausgabeabrechnung gebunden. Nun kann der Vorschuss sowohl für Zuschüsse, als auch für Darlehen aus dem Rotationsfonds gewährt werden. Für die Ausszahlung des Darlehens wird neben der Zustimmung des Landes zum Projekt eine Bankbürgschaft vorausgesetzt.

"Zumal viele Betriebe ein Darlehen aus dem Rotationsfond einem Verlustbeitrag vorziehen, haben wir durch eine einfache Änderung der Anwendungsrichtlinien, den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung getragen und können nun Finanzmittel für Investitionen in die Entwicklung und Forschung vorschießen", erklärt Landesrätin Repetto.

jw

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