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Luftreinhaltung: Betriebe müssen Emissionsermächtigung einholen

(LPA) Für ihre Produktionsanlagen müssen Betriebe eine Emissionsermächtigung im Landesamt für Luft und Lärm einholen. Neu ist, dass strafrechtliche Folgen drohen, sollte die Ermächtigung nicht vorliegen.

Diese strafrechtlichen Konsequenzen müssen Betriebe auf Staatsebene bereits seit 2006 fürchten. In Südtirol hat man die Landesgesetzgebung an die staatliche Vorgabe angepasst, gibt den Unternehmen aber bis Ende des Jahres Zeit, um die Emissionsermächtigung im Landesamt für Luft und Lärm einzuholen. Fehlt die Ermächtigung nach diesem Datum oder werden die darin vorgesehenen Grenzwerte nicht eingehalten, müssen auch die Südtiroler Unternehmen danach mit Folgen rechnen.

Weitere Informationen zu dieser neuen Regelung in Sachen Luftreinhaltung gibt's im Landesamt für Luft und Lärm (Tel. 0471 411820) oder im Südtiroler Bürgernetz auf den Seiten der Landesumweltagentur (www.provinz.bz.it/umweltagentur).

chr

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