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Volksabstimmungen: Beteiligungsquorum wurde nicht erreicht

(LPA) Um 22.00 Uhr sind heute (25. Oktober) die Wahllokale für die Volksabstimmungen geschlossen worden. Das Beteiligungsquorum von 40 Prozent wurde für keine der fünf Volksabstimmungen erreicht. Die vorgelegten Gesetzentwürfe gelten damit als nicht angenommen, die bisherige Regelung bleibt in Kraft.

Die Wahlbeteiligung lag nach Schließung der Wahllokale bei 37,91 Prozent für die Abstimmung zum Zugang von Nicht-Südtirolern zum Mietgeld des Landes bzw. zu den Mietwohnungen des Wohnbauinstituts (Volksabstimmung Nummer 1) und bei 37,87 Prozent für die Volksabstimmung zu neuen Bestimmungen zu den "Freizeitwohnsitzen" (Nr. 2). Ihre Stimme zu den beiden Gesetzentwürfen zur Direkten Demokratie (Nr. 3 und 4) haben 37,82 Prozent bzw. 38,10 Prozent der insgesamt 390.398 Wahlberechtigten abgegeben, während 38,22 Prozent der Berechtigten über den Gesetzentwurf zur Landesbeteiligung am Bozner Flughafen (Nr. 5) abgestimmt haben.

Bis zur endgültigen Bestätigung durch die Wahlkommission handelt es sich um inoffizielle Daten, die die Wahlsektionen der Wahlzentrale in Bozen übermittelt haben.

Die genauen Daten zur Wahlbeteiligung an den fünf Volksabstimmungen in allen 116 Gemeinden finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter www.wahlen.provinz.bz.it. Unter der selben Adresse werden morgen auch die Auszählungsergebnisse veröffentlicht.

chr

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