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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 26. Oktober 2009

LPA – Mit den Ergebnissen der Volksabstimmungen vom Sonntag hat sich die Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung eingehend befasst. LH Durnwalder sprach von einem Achtungserfolg für die Einbringer, zeigte aber Genugtuung über das nicht erreichte Quorum: Dadurch sei ein Verwaltungschaos vermieden worden. Weitere Schwerpunkte der heutigen Regierungssitzung waren die Harmonisierung der Niveaus der Alters- und Pflegeheime sowie der Landesgesetzentwurf zur Einwanderung.

VOLKSABSTIMMUNGEN: QUORUM VERFEHLT
Für keine der fünf Volksabstimmungen wurde am Sonntag das notwendige Beteiligungsquorum von 40 Prozent erreicht. Die Referenden sind also nicht gültig, alle vorgelegten Gesetzentwürfe gelten als abgelehnt, in Kraft bleiben die geltenden Bestimmungen. „Das Abstimmungsergebnis wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder auf der Montagspressekonferenz. „Außerdem darf fünf Jahre lang keine Abstimmung über die Inhalte der gestrigen Referenden durchgeführt werden“, so der Landeshauptmann weiter. Er sprach von einem Achtungserfolg für die Einbringer der Volksabstimmungen, zumal rund 150.000 Bürger zur Wahlurne geschritten seien und rund 120.000 den Gesetzentwürfen zugestimmt hätten. Durnwalder zeigte sich aber zufrieden über den Ausgang der Referenden beziehungsweise das Nicht-Erreichen des Quorums. Die Gesetzesvorschläge seien nicht gründlich durchdacht und ausgefeilt gewesen, so dass ihre Umsetzung zu einem Verwaltungschaos geführt hätte. Außerdem betonte der Landeshauptmann, er wolle sich dagegen wehren, dazu aufgefordert zu haben, nicht zur Wahl zu gehen: „Ich habe nur erklärt, ich werde nicht hingehen. Und im Falle dieser Volksabstimmung ist auch das Nichthingehen eine Willensbekundung.“
Durnwalder fügte auch hinzu, dass die Landesregierung die Referendumsbelange nun nicht einfach ad acta legen werde. Er sagte, das Volksabstimmungsgesetz sei klarer und besser zu formulieren. Was den Flughafen betrifft, sprach er sich für die Einhaltung des Mediationsergebnisses aus.

GESETZENTWURF ZUR EINWANDERUNG BRAUCHT ZEIT
Mit einer mehrwöchigen Diskussion rechnet der Landeshauptmann, bevor die Landesregierung einen Konsens über den Gesetzentwurf zur Einwanderung finden wird. Auch heute stand die Gesetzesvorlage auf der Tagesordnung. „Die Gesichtspunkte sind allerdings so unterschiedlich, dass es noch einen Monat dauern wird, bis wir einen harmonischen Text vorlegen können, der auch rechtlich ausgereift ist“, so LH Durnwalder. Die Landesregierung möchte mit einem einheitlichen Gesetzestext alle die Einwanderung und Einwanderer betreffenden Aspekte – von der Wohnbauförderung über die schulische Integration bis hin zur Kulturförderung – regeln.

ALTERS- UND PFLEGEHEIME: NIVEAU ANGLEICHEN
Innerhalb von fünf Jahren sollen die heute unterschiedlichen Zusatzzahlungen für Südtirols Alten- und Pflegeheime vereinheitlicht werden. Ziel ist es, in den verschiedenen Alten- und Pflegeheimen im Land die gleichen Dienste und Leistungen anzubieten und somit die Betreuungsqualität anzugleichen. Eine entsprechende Entscheidung hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner getroffen. Derzeit ist es so, dass das Land Südtirol zusätzlich zu den Grundleistungen der Pflegesicherung für jeden Heimgast in den Alten- und Pflegeheimen einen zusätzlichen Betrag ausbezahlt, mit dem die Kosten- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Heimen ausgeglichen werden. Diese Zusatzzahlungen des Landes sind von Heim zu Heim verschieden und liegen zwischen 1,50 Euro und 23,83 Euro. „Im Verlauf der nächsten fünf Jahre sollen die Qualitätsstandards und die Leistungen der Heime einander angeglichen werden“, sagt Landesrat Theiner, „so dass das Land bis 2014 einen einheitlichen Zusatzbetrag in der Höhe von 18 Euro pro Monat und Gast zahlt.“ Neben der Angleichung dieser Finanzierung der Alten- und Pflegeheime umfasst der heute getroffene Beschluss eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität in den Heimen.

FRANZENSFESTE: BBT-INFOPOINT UND UMWELTMASSNAHMEN
Die Landesregierung hat bereits im Juli dieses Jahres grundsätzlich beschlossen, den Infopoint der Beobachtungsstelle für Umwelt und Arbeitsschutz des Brenner Basistunnels auf der Franzensfeste einzurichten und gleichzeitig auch die notwendigen Geldmittel zur Verfügung gestellt. Heute nun hat die Landesregierung einen weiteren Beschluss getroffen, um die rechtlichen Grundlagen  für die Schaffung der Informationsstelle zu schaffen. Bekanntlich ist die Franzensfeste Eigentum des Staates, über ein Abkommen mit der staatlichen Agentur für die Liegenschaftsverwaltung hat sich das Land die Nutzung der Franzensfeste gesichert.
Grünes Licht gab die Landesregierung heute auch zu dem Programm der Ausgleichsmaßnahmen im Umweltbereich, die im Zusammenhang mit dem BBT-Projekt zu verwirklichen sind. Die Liste der 50 Millionen teuren Umweltmaßnahmen umfasst unter anderen Lärmschutzmaßnahmen, die unterirdische Verlegung von Elektroleitungen, die Überdachung von Bahnlinien, die Schaffung von Parkplätzen sowie Speicherbecken für Beregnungszwecke und Begrünungsmaßnahmen (siehe Anhang).

RAS: ZWEI NEUE FREQUENZEN
Das Land beziehungsweise die Rundfunkanstalt Südtirol RAS möchten sich zwei neue Frequenzen sichern, über die in der Folge vier zusätzliche Programme ausgestrahlt werden könnten. Die Landesregierung stellte heute eine Million Euro bereit, um sich am Wettstreit um die Frequenzzuteilung beteiligen zu können. „Sollten wir tatsächlich zwei neue Frequenzen zugeteilt bekommen, würde uns das rund drei Millionen Euro kosten“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder.

LANDESFUNKNETZ: HERABGESETZTE JAHRESGEBÜHR
Die Landesregierung hat heute die jährlichen Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur des Landesfunknetzes ab 1. November 2009 festgelegt. Demnach bleiben die Jahresgebühren für ein weiteres Jahr unverändert. Allen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die mit dem Land Südtirol im Rahmen des Bevölkerungsinformationssystems des Zivilschutzes zusammenarbeiten, wird ein Abschlag von 50 Prozent gewährt. Die herabgesetzte Jahresgebühr gilt auch für die Südtiroler Gemeinden.

VEREINBARUNGEN MIT RETTUNGSORGANISATIONEN
Im Bereich des Rettungswesens verfügt das Land über primäre Gesetzgebungsbefugnis. Für die Rettungseinsätze zu Wasser und zu Land will das Land jedoch nicht selbst sorgen, sondern will vielmehr die in diesen Bereichen spezialisierten Rettungsorganisationen damit beauftragen. So beschloss die Landesregierung heute, zwei Vereinbarungen zu unterzeichnen: eine mit dem Landesverband für Wasserrettung Südtirol zur Mitarbeit im Bergungsdienst und eine weitere mit dem Landesrettungsverein „Weißes Kreuz“ für die Führung des Betreuungsdienstes. Der Landeshauptmann als zuständiger Landesrat verwies darauf, dass nur jene Organisationen mit der Führung oder der Mitarbeit betraut werden können, die im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind. Die Voraussetzung für die Eintragung hatte die Landesregierung am vergangenen Montag geschaffen.

jw

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