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Milchquoten: Neuerungen und Termine

(LPA) Einige Neuerungen hält die Landesabteilung Landwirtschaft bei der Zuteilung von Milchquoten bereit. So müssen zur Erhaltung der Quote nur noch 85 anstatt der bisherigen 90 Prozent ausgeschöpft werden. Und als Grundlage des Ansuchens gelten die Daten im Land- und forstwirtschaftlichen Informationssystem LAFIS. Auch die Termine für die Milchquoten-Ansuchen sind nun bekannt.

Am Montag, 9. November, geht's los, und zwar im Gadertal. Danach sind die Mitarbeiter der Landesabteilung Landwirtschaft bis Anfang Dezember in den Dörfern unterwegs, um das Milchquoten-Ansuchen so einfach und bürgernah wie möglich zu gestalten. In der gesamten Zeitspanne bis 4. Dezember können Ansuchen auch direkt im Landesamt für Viehzucht in der Brennerstraße 6 in Bozen eingereicht werden. Die Quoten, um die nun angesucht wird, werden definitiv mit 1. April des kommenden Jahres zugeteilt. Damit die Milchquote erhalten bleibt, müssen im Milchwirtschaftsjahr 2010/11 mindestens 85 Prozent davon auch tatsächlich produziert werden. Bisher waren es 90 Prozent. Wird dieser Anteil nicht erreicht, wird die Quote auf die effektiv produzierte Menge gestutzt.

Als Basis der Zuteilung von Milchquoten dienen die Daten im LAFIS. Alle Antragsteller müssen darin erfasst sein, als Flächen zählen ausschließlich jene, die dort eingetragen sind. Ist ein Betrieb nicht erhoben worden oder entsprechen die Flächenangaben nicht mehr der Realität, so muss zuerst die Richtigstellung bei der Forstverwaltung veranlasst werden.

Weiterhin gilt auch der Flächenbezug der Quote: Die Endquote, also die Summe der im Besitz befindlichen plus der angesuchten Quote, darf 16.000 Kilogramm pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche nicht überschreiten. Von den verfügbaren Quoten sind 30 Prozent den Jungbauern vorbehalten und es kann um höchstens 35.000 Kilogramm Quote angesucht werden. Für die Berechnung der Flächen werden als Umrechnungskoeffizienten 1,3 für den Ackerfutterbau, 1,0 für Wiese oder Acker und 0,5 für die halbschürige Wiese herangezogen.

Nach der Zuteilung der Quoten dürfen diese drei Jahre lang nicht einem anderen Hersteller übertragen werden, es sei denn, der Betrieb wechselt in den Besitz des Ehegatten oder von Verwandten oder Verschwägerten bis zum vierten Grad.

chr

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