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Neue Bestimmungen zum Schotterabbau

(LPA) Mit der Verabschiedung des Wirtschafts-Omnibusgesetzes wird der Schotterabbau neu geregelt. "Wir haben ein flexibleres Instrument gebraucht, um dem starken Schwankungen unterworfenen Bedarf an Schotter gerecht werden zu können", erklärt Landesrat Thomas Widmann. Auch wenn der Schotterplan aufrecht bleibt, so gibt es nun doch größere Möglichkeiten für den Abbau außerhalb des Plans.

Ursprünglich hatte die Landesregierung ins Auge gefasst, den Landesplan für Gruben, Steinbrüche und Torfstiche abzuschaffen, zumal sich der Plan als zu starres Planungsinstrument erwiesen hatte. Die Abschaffung wurde nun allerdings aufgegeben, der Landes-Schotterplan bleibt demnach auch in Zukunft als Planungsinstrument aufrecht. "Was wir mit dieser neuen Regelung geschaffen haben, sind Möglichkeiten, um flexibler und schneller auf einen eventuell steigenden Bedarf an Schotter reagieren oder einen Abbau des Schotters auch wirklich dort genehmigen zu können, wo er dann auch tatsächlich verwendet wird, Schottertransit also zu vermeiden", so Widmann.

Die Genehmigung eines Abbaus werde dabei nicht auf die leichte Schulter genommen. Vielmehr müsse zunächst das Gutachten der betroffenen Gemeinde eingeholt werden. "Weil der Schotterabbau meist in entlegenen Gebieten erfolgt, haben wir zudem das Gutachten der Nachbargemeinde vorgesehen", erklärt der Landesrat. Selbstverständlich müssten die Ansuchen außerhalb des Plans auch weiterhin von den Umwelt- und Landschaftsgremien des Landes begutachtet und der UVP unterzogen werden. "Die Angst vor einem Wildwuchs oder einem zu starken Eingriff in die Natur ist also unbegründet", erklärt Widmann.

Der Landesrat unterstreicht zudem, dass die im Landesplan vorgesehenen Abbauflächen vorrangig behandelt würden. Und auch auf eine zusätzliche Neuerung weist Widmann hin: "In Zukunft ist das Einverständnis des Grundeigentümers Voraussetzung für ein Schürfansuchen." Dies bedeutet, dass die bisherige Möglichkeit, das abzubauende Material zu enteignen, nicht mehr gegeben ist. "Wir haben auch bisher kaum einmal Material enteignet, sind aber der Meinung, dass die Eigentumsrechte in jedem Fall auch rechtlich geschützt werden sollen", so Widmann.

chr

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