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Stabilitätspakt mit der Handelskammer: gleiche Ausgaben, eine neue Stelle

LPA - Südtirols Handelskammer muss ihre Ausgaben auch im kommenden Jahr auf 21,58 Millionen Euro beschränken, darf allerdings ihr Personal um eine Stelle ausbauen. Ausnahmeregeln können bei Übernahme neuer Zuständigkeiten vereinbart werden. Das sieht die Vereinbarung zum Stabilitätspakt vor, die Landeshauptmann Luis Durnwalder und Handelskammerpräsident Michl Ebner heute (18. November) unterzeichnet haben.

Handelskammerpräsident Ebner und LH Durnwalder bei der heutigen Unterzeichnung

So wie das Land Südtirol und die Gemeinden ist auch die Handelskammer an Zielsetzungen und Verpflichtungen des Stabilitätspaktes gebunden. Während das Land Südtirol ein entsprechendes Abkommen mit der Regierung in Rom besiegelt, sind Südtirols große öffentliche Körperschaften dem Land Südtirol Rechnung schuldig. So unterzeichnen jährlich Gemeindenverband, Handelskammer, Universität und Wohnbauinstitut entsprechende Vereinbarungen mit dem Land.

Heute wurde in den Amtsräumen des Landeshauptmanns im Bozner Palais Widmann die Vereinbarung zum Stabilitätspakt mit der Handelskammer unterzeichnet. Mit ihrer Unterschrift besiegelten LH Durnwalder und Handelskammerpräsident Michl Ebner unter anderem eine Beschränkung der Ausgaben: Auch im kommenden Jahr 2010 dürfen die Gesamtausgaben der Handelskammer demnach den Gesamtbetrag des laufenden Jahres, nämlich 21,58 Millionen Euro, nicht überschreiten.

Was das Personal angeht, so wurde die Schaffung einer neuen Stelle im Kompetenzbereich "Kontrolle der Weine und der geschützten Ursprungsbezeichnungen" vorgesehen. Der Personalstand war im vergangenen Jahr unverändert geblieben, in den zwei Jahren zuvor um vier Einheiten verringert worden.  

Nicht unter den Stabilitätspakt fallen die Ausgaben für die Export Organisation Südtirol EOS und das Wirtschaftsförderungsinstitut WIFO. Allerdings kann die Handelskammer für diese Sonderbetriebe ein Konjunkturpaket beschließen, sollte die Wirtschaftskrise 2010 andauern.

Bei außerordentlichen Notwendigkeiten, wenn der Handelskammer beispielsweise neue Zuständigkeiten übertragen werden sollten, kann eine Fachkommission aus Vertretern des Landes und der Handelskammer eventuelle Ausnahmeregelungen beschließen.

jw

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