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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 23. November 2009

LPA - Mit der Gesetzesinitiative der Regierung in Rom zur Arbeitssicherheit, der Vergabe der Konzessionen im öffentlichen Verkehr und der Rückerstattung der Reisekosten an Heimatferne, die Wahltermine in Südtirol wahrnehmen, hat sich die Landesregierung heute befasst. Beschlossen wurden Vereinfachungen von Verwaltungsverfahren und neue Richtlinien für die Finanzierung der Tourismusorganisationen.

ARBEITSSICHERHEIT: INTERVENTION IN ROM
Die neue Gesetzesinitiative der Regierung in Rom in Sachen Arbeitssicherheit stößt bei Südtirols Landesregierung auf Skepsis. „Der Gesetzesvorschlag zur Arbeitssicherheit, der demnächst im Parlament behandelt wird, verpflichtet unter anderem alle Arbeitgeber ab einem Angestellten zu längeren Fortbildungen“, so LH Durnwalder. „Für landwirtschaftliche Kleinstbetriebe sind Fortbildungen von 36 Stunden vorgesehen, das ist unverhältnismäßig“, beklagte der Landeshauptmann. Die Landesregierung werde daher versuchen, im Rahmen der Konferenz Staat-Regionen Einfluss zu nehmen. „Wir wollen versuchen, auch in der technischen Kommission mitzuarbeiten, um eine Entschärfung des Textes zu erreichen“, so der LH, damit Klein- und Mittelbetriebe nicht noch weiter mit Bürokratie belastet würden.

LEISTUNGSFÖRDERUNG FÜR BESONDERE STUDIENERFOLGE
Seit kurzem vergibt das Land Südtirol Leistungsstipendien und Leistungsprämien an besonders erfolgreich Studierende. Heute genehmigte die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur die entsprechende Wettbewerbsausschreibung für das akademische Jahr 2009/10. Demnach stehen für Leistungsstipendien und für Leistungsprämien 226.000 Euro zur Verfügung. Die Leistungsstipendien gehen an Studierende in Südtirol und im Ausland. Die Prämien werden nach hervorragendem Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums an Studierende vergeben, die ihr Studium postgradual fortsetzen. Die Landesregierung hat heute auch klar festgelegt, wer anspruchsberechtigt ist. Demnach können sich alle Südtiroler und EU-Bürger, die in Südtirol studieren, um leistungsbasierte Studienförderung bewerben. Für Nicht-EU-Bürger wird eine mindestens einjährige Ansässigkeit in Südtirol vorausgesetzt. Wer außerhalb Südtirols studiert, kann sich dann um Stipendien oder Prämien bewerben, wenn er aus Südtirol kommt beziehungsweise aus einem EU-Land, aber seit mindestens zwei Jahren in Südtirol seinen Wohnsitz hat.

VERWALTUNGSVERFAHREN: WEITERE VEREINFACHUNG
Einen weiteren Schritt zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren hat die Landesregierung heute gesetzt. Sie steckte den Rahmen für sogenannte geringfügige Eingriffe - die ausschließlich einer Genehmigung durch den Bürgermeister bedürfen - weiter, so dass „Hunderte von Ansuchen schnell und unbürokratische genehmigt werden können“, wie LH Durnwalder betonte. Zu diesen so genannten Bagatelleingriffen im landwirtschaftlichen Grün zählen kleinere Wege- oder Mauerbauten, Planierungen oder Schlägerungen. Waren es bisher beim Bau eines Weges 2,5 Meter Breite, 500 Meter Länge und ein Geländeneigung von 60 Prozent, für die die Genehmigung des Bürgermeisters ausreichte, werden es künftig tausend Meter Weglänge und 70 Prozent Geländeneigung sein, die in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen. Für den Bau von Mauern und Brücken gilt künftig bis zu zwei Metern Höhe (bisher 1,5 m) das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Für Planierungen wird die Fläche von 5000 auf 6000 Quadratmeter angehoben. Vereinfachte Verfahren gelten außerdem für Holzschlägerungen und die Errichtung von Bienenständen im Sinne der entsprechenden Landesbestimmungen. Die neuen Verfahren treten nach Veröffentlichung des entsprechenden Dekretes des Landeshauptmanns im Amtsblatt der Region in Kraft.

TOURISMUSORGANISATIONEN: NEUE FÖRDERKRITERIEN
Was die Förderung von Tourismusorganisationen angeht, wird die Landesregierung künftig neue Maßstäbe anwenden. Auf Vorschlag von Landesrat Hans Berger verabschiedete sie heute neue „Richtlinien für die Gewährung von zusätzlichen Beiträgen und Zuschüssen an die Tourismusorganisationen“. So darf künftig ein Zuschuss 100.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, bisher wurden diese hunderttausend Euro projektgebunden vergeben. Neu definiert wurde auch die Förderwürdigkeit von Vorhaben: Um eine Landesfinanzierung kann künftig für die Errichtung von Hochseilgärten angesucht werden, während Mountain-Bike-Übungsplätze ausgeklammert wurden. Die neuen Richtlinien treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft, ersetzen vorhergehende Landesregierungsbeschlüsse und beziehen sich auf das Landesgesetz zur Neuordnung der Tourismusorganisationen aus dem Jahr 1992 (Nr. 33).

WASSERKRAFTNUTZUNG AM EISACK: PROJEKTE ABGELEHNT
Keines der bisher vorgelegten Projekte zur Nutzung der Wasserkraft des Eisacks im Bereich zwischen Franzensfeste und Villnöß entspricht den Vorstellungen der Umweltverträglichkeitsprüfer. Die Landesregierung hat daher heute sich diese negative Gutachten der Umweltverträglichkeitsprüfer zu eigen gemacht und die vorliegenden Projekte abgewiesen. „Wir haben alle Projektanträge zur Übernahme der Konzession für die Wasserkraftnutzung des Eisacks zwischen Franzensfeste und Villnöß abgelehnt, darunter auch jenes der Gesellschaft Eisackwerk GmbH“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder auf der Montagspressekonferenz. Nun läge es an den Bewerbern, die vorgelegten Projekte nachzubessern oder neue auszuarbeiten, so der Landeshauptmann.

HEIMATFERNE: FAHRTKOSTENRÜCKERSTATTUNG ÜBERDENKEN 
Die Reisespesenrückerstattung, die Südtiroler Heimatferne derzeit im Zusammenhang mit einer Wahlbeteiligung einstreichen, ist unverhältnismäßig hoch, nachdem die Beträge von 1988 inflationsbedingt nachgebessert wurden. Dieser Ansicht ist die Landesregierung, die sich heute grundsätzlich für einen neuen Berechnungsmodus aussprach. „So gibt es Leute, die aus grenznahen Dörfern der Schweiz in den oberen Vinschgau zur Wahl kommen, wohin sie fast zu Fuß gehen könnten, und dafür 250 Euro einstreichen“, berichtete heute der Landeshauptmann, „andere leben in der zweiten oder dritten Generation in Hessen und können mit einer Wahlkostenrückerstattung von um die 600 Euro rechnen.“ Hier stimme etwas nicht mit der Verhältnismäßigkeit, betonte der Landeshauptmann weiter. Das Land Südtirol habe im Zusammenhang mit den jüngsten Volksabstimmungen zwischen 1,5 und zwei Millionen Euro für diesen Zweck aufbringen müssen, so der Landeshauptmann. Die Südtiroler Landesregierung werde sich daher für die Einführung der Briefwahl zur Kosteneindämmung stark machen. Außerdem sollen neue Richtlinien für die Bemessung der Rückerstattungskosten angewandt werden, so etwa die Bahnkosten. Das Thema Reisespesenrückerstattung war heute im Zusammenhang mit Leistungsprämien zur Sprache gebracht worden, die einzelnen Beamten für ihre Zusatzarbeit im Zusammenhang mit den Referenden gewährt wurde.

PERSONENNAHVERKEHR: KONZESSIONSVERGABE
Das Land Südtirol möchte Aufträge im öffentlichen Nahverkehr nicht eher als unbedingt nötig europaweit ausschreiben. Um dieses Thema entwickelte sich heute in der Landesregierung eine lange Diskussion, zumal die Europäische Union eine EU-weite Ausschreibung der entsprechenden Konzessionen vorschreibt. Die Europäische Union sieht – in Ausnahmefällen - aber auch eine Verschiebung des Ausschreibetermins bis zum Jahr 2019 vor. Diese Möglichkeit möchte das Land nutzen und die bestehenden Konzessionen unter bestimmten Bedingungen und Vorgaben um neun Jahr verlängern. „Wir möchten auf der Grundlage bestimmter Qualitätskriterien und neuer Vereinbarungen mit den bisherigen Konzessionsinhabern weiterarbeiten“, so der Landeshauptmann. „Natürlich müssen wir dabei eventuellen Neuerungen auf EU-Ebene Rechnung tragen“, so der Landeshauptmann. Der Landesregierung lagen heute auch zwei Rechtsgutachten zu diesem Themenkreis vor.

jw

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