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Haushalts- und Pflegehilfen aus der Illegalität holen

(LPA) Ab Dienstag kommender Woche, dem 1. Dezember, lädt der Arbeitsservice Arbeitgeber und -nehmer zu einem eigens eingerichteten Einheitsschalter, wo bisher illegal beschäftigte Haushalts- und Pflegekräfte ihr Arbeitsverhältnis und ihre Aufenthaltsgenehmigung in Ordnung bringen können. Die Einladungsbriefe sind bereits unterwegs, Details des Verfahrens wurden heute vorgestellt.

"Mit diesem eigens eingerichteten Dienst kann jetzt das Verfahren der Legalisierung fortgesetzt und zu Ende geführt werden," hob Arbeitslandesrätin Barbara Repetto bei der Pressekonferenz hervor; sie erinnerte daran, dass in Südtirol mit nur 760 weit weniger Arbeitgeber als erwartet im Laufe des Monats September über das Innenministerium um die Herausführung aus der Schwarzarbeit ihrer Haushalts- und Pflegekräfte angesucht hatten. Schwarzarbeit, unterstrich die Landesrätin, sei gerade in diesem Bereich sehr verbreitet. "Dieser Schritt", betonte sie, "ist von großer sozialer Bedeutung, für die arbeitgebenden Familien wie für die Haushalts- und Pflegekräfte, die zum größten Teil weiblich sind und aus Nicht-EU-Ländern stammen."

Wie der Direktor der Landesabteilung für Arbeit Helmuth Sinn darlegte, erhalten alle Arbeitgeber, die den Antrag um Legalisierung eingereicht haben, einen Brief mit Angabe von Tag und Uhrzeit vonseiten des Arbeitsservice, der diesen Einheitsschalter gemeinsam mit dem Nationalen Institut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) eingerichtet hat; es ist also nicht nötig, sich noch einmal zu melden, sondern es genügt, diesen Brief abzuwarten und zum angegebenen Termin zu erscheinen. Vorstellig werden müssen sowohl die Arbeitgebenden wie die Arbeitnehmenden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können in diesem Fall auch eine einfache Vollmacht ausstellen und einen Familienangehörigen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad beauftragen, erklärte Abteilungsdirektor Sinn. Man sei darauf bedacht, die Wartezeiten möglichst gering zu halten, und mit durchschnittlich acht Personen pro Tag werde diese Hinführung zu einem regulären Arbeitsverhältnis mit legaler Aufenthaltsgenemigung in rund vier Monaten abgeschlossen sein.

Der Amtsdirektor des Arbeitsservice Michael Mayr und seine Stellvertreterin Klaudia Palfrader erläuterten, dass zu dem Termin sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende ihre Identitätskarten mitbringen sollten sowie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bereits im Vorfeld wurden die Anträge von der Quästur im Hinblick auf die Einwanderungsbestimmungen überprüft. Mithilfe der Datenbank des Innenministeriums werden die Dokumente überprüft, die Aufenthaltsverträge ausgedruckt und von beiden Parteien unterschrieben; anschließend muss die Aufenthaltsgenehmigung für die beschäftigte Person auf dem Postweg beantragt werden.

NISF-Direktor Antonio Giuseppe Morciano erklärte, die zweisprachigen Formulare für die Aufenthaltsverträge könnten schon vor dem Termin beim Einheitsschalter von der Homepage des Institutes heruntergeladen und ausgedruckt werden: www.inps.it, ansonsten könne das Ausfüllen auch im Büro selber erfolgen.

Der Einheitsschalter zur Legalisierung der Haushalts- und Pflegekräfte nimmt am Dienstag, dem 1. Dezember, seinen Dienst auf und befindet sich im Erdgeschoss des Landhauses 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße in Bozen.

mac

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