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Landesverzeichnis der Sachwalter wird angelegt

(LPA) Um die Einsetzung von Sachwaltern für pflegebedürftige oder beeinträchtigte Menschen zu erleichtern, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner beschlossen, ein entsprechendes Landesverzeichnis anzulegen. "Das Verzeichnis macht es für Vormundschaftsrichter einfacher, geeignete Personen für eine Sachwalterschaft ausfindig zu machen", so Theiner.

Ein Sachwalter hat die Aufgabe, pflegebedürftigen oder beeinträchtigten Menschen angemessenen Rechtsschutz und soziale Begleitung zu bieten, vor allem dann, wenn es um außerordentliche oder größere Geld- und Rechtsgeschäfte geht. Bestellt wird er von einem Vormundschaftsgericht, allerdings behält sein Schützling grundsätzlich seine Eigenständigkeit. "Anders als beim Verfahren zur Bestellung eines Vormunds geht der Einsetzung eines Sachwalters keine Entmündigung voraus", erklärt der Landesrat.

Das Problem ist allerdings, dass sich im engeren Familien- oder Freundeskreis von beeinträchtigten Menschen nicht immer jemand findet, der eine Sachwalterschaft übernimmt. "Es fehlen oft die notwendigen Voraussetzungen oder die Bereitschaft, eine solch verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen", so Theiner. 

Um den Vormundschaftsgerichten ihre Aufgabe zu erleichtern, für das Amt des Sachwalters geeignete Menschen zu finden bzw. bei der Zuweisung auf eine Auswahl solcher Menschen zurückgreifen zu können, hat die Landesregierung beschlossen, ein entsprechendes Landesverzeichnis anzulegen. "Es geht uns letztlich darum, mit den Sozialdiensten und Gerichtsbehörden geeignete Menschen anzuwerben und sie auszubilden, sodass sie für die Übernahme einer Sachwalterschaft gerüstet sind", erklärt der Landesrat.

Dies geschieht nicht zuletzt mit Blick auf die besondere Bedeutung, die der Sachwalterschaft seit Einführung der Pflegesicherung zukommt. "Empfänger des Pflegegeldes sind oft beeinträchtigte Menschen, die nicht mehr fähig sind, das Geld auch ordentlich zu verwalten", so Theiner. Diese Aufgabe können, etwa bei Demenzkranken, vom Vormundschaftsgericht bestellte Sachwalter übernehmen, die die beeinträchtigte Person schützen.

chr

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