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Finanzielle Sozialhilfe und Tarife für Leistungen der Sozialdienste angepasst

(LPA) Auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner hat die Landesregierung heute (21. Dezember) die Beträge der finanziellen Sozialhilfe sowie die Mindest- und Höchsttarife für Leistungen der Sozialdienste im Jahr 2010 festgelegt.

Die finanzielle Sozialhilfe ist die unterste Stufe der sozialen Absicherung, wenn alle anderen Sozialleistungen von Staat, Region und Land ausgeschöpft sind. Sie wird zeitlich gewährt und erfolgt unter sozialarbeiterischer Begleitung. "Die finanzielle Sozialhilfe hat zum Ziel, die wirtschaftliche Selbständigkeit wieder herzustellen", erklärt dazu Landesrat Theiner, auf dessen Vorschlag hin die Landesregierung heute entschieden hat, die Beträge der finanziellen Sozialhilfe der Inflation anzupassen.

Die wichtigsten Leistungen der finanziellen Sozialhilfe sind das soziale Mindesteinkommen und die Mietbeihilfe. Für einen Ein-Personenhaushalt beträgt das soziale Mindesteinkommen nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung monatlich 585,60 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 766,16 Euro, bei drei Personen 995,52 Euro und bei vier 1200,48 Euro.

Neu festgelegt worden sind auch die Mindest- und Höchsttarife der Leistungen der Sozialdienste. Ab Anfang 2010 gilt demnach für die Hauspflege in den Pflegestufen 1 und 2 ein Mindesttarif von drei Euro und ein Höchsttarif von 22 Euro pro Stunde. Bis dato konnten zwei bis 20 Euro verrechnet werden. Für die Pflegestufen 3 und 4 gilt die Spanne von neun bis 22 Euro pro Stunde (bisher acht bis 20 Euro). Die tatsächliche Höhe des zu bezahlenden Tarifes hängt allerdings von der Einkommens- und Vermögenslage des Nutzers ab. "Das heißt nichts anderes, als dass derjenig, der über mehr eigene Mittel verfügt, einen höheren Tarif bezahlt", so Theiner.

Neue Tarife sieht der Beschluss der Landesregierung auch für Tagesstätten und das Essen auf Rädern vor. Durch die Pflegesicherung verfügen pflegebedürftige Personen über eine größere Kaufkraft. "Dem tragen die neuen Tarife Rechnung, wobei sie immer noch einen eher geringen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken", erklärt der Landesrat.

chr

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