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LR Tommasini zu Wohnbaugesetz: "Mehr Unterstützung für Bedürftige"

(LPA) Zufrieden mit der Verabschiedung der Änderungen im Wohnbaugesetz durch den Südtiroler Landtag zeigt sich der Einbringer des Entwurfs, Landesrat Christian Tommasini. "Mit der neuen Regelung können wir schneller auf sich ändernde Bedürfnisse reagieren", so Tommasini, der zudem betont, dass auch eine stärkere Unterstützung der Bedürftigen und des Mittelstands gewährleistet werden könne.

Der heute vom Landtag verabschiedete Artikel 1 des Omnibus-Gesetzes fasst einige Teile des Wohnbaugesetzes neu. "Die Änderungen eröffnen uns interessante neue Perspektiven", so Wohnbau-Landesrat Tommasini. Die Wohnbau-Programme würden beschleunigt, die Rolle der Gemeinden werde gestärkt. "Dazu kommt die Mittelstandsförderung und die Unterstützung der Bedürftigen, allen voran jener, die unter den Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise zu leiden haben", so der Landesrat.

Die wesentlichen neuen Punkte seien fünf, so Tommasini. So gehe es - Punkt eins - um eine schnellere Umsetzung der Wohnbauprogramme in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Dafür sei der Abschluss von Vereinbarungen zur Bereitstellung von Flächen ebenso vorgesehen, wie die Ausschreibung entsprechender Wettbewerbe zum Ankauf von bestehenden oder noch zu bauenden Wohnungen durch das Wohnbauinstitut oder andere nicht-gewinnorientierte Vereinigungen. Auch sieht das geänderte Gesetz vor, dass bis zu 30 Prozent bestehender Wohnungen auf dem freien Markt angekauft werden können, allerdings zum Konventionalwert, der wiederum nicht höher sein darf als 2300 Euro pro Quadratmeter.

Punkt Nummer zwei sind die Hilfsmaßnahmen für jene, die krisenbedingt ihren Job verloren haben oder in der Lohnausgleichskasse gelandet sind. Sie werden bei der Zahlung der Raten ihrer Wohnbau-Darlehen unterstützt. "Dies ist einer der zentralen Punkte in unserem Kampf zur Abfederung der Folgen der weltweiten Wirtschaftskrise", betont der Landesrat.

Die dritte grundlegende Neuerung ist jene, dass verstärkt auf die Wiedergewinnung alter Bausubstanz gesetzt werden soll. "Das wertet nicht nur die Ortskerne auf, sondern hilft auch, wertvollen Kulturgrund oder Grünflächen in den Orten zu erhalten", so Tommasini, der in diesem Zusammenhang auch gleich auf Neuerung Nummer vier verweist: So kann die Wiedergewinnung von Wohnungen auch dann gefördert werden, wenn diese danach vermietet werden. Allerdings verpflichtet sich der Besitzer der Wohnung, diese an jene zu vermieten, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen, und zwar zum Landesmietzins. Die fünfte Neuerung betrifft schließlich die Anerkennung von eheähnlichen Gemeinschaften in Sachen Wohnbauförderung.

chr

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