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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 1. Februar 2010

LPA – Gleich zweimal hat Landeshauptmann Durnwalder auf seiner Montagspressekonferenz heute zu einer ausgewogenen und korrekten Berichterstattung aufgerufen: einmal bezüglich der Stromgebühren und das andere Mal im Zusammenhang mit den Wohnungen des Wohnbauinstitutes. Weitere Themen, mit denen sich die Landesregierung heute befasst hat, waren die Gesellschaften mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, das begleitete Wohnen alter Menschen sowie die einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung und Bewertung.

WASSERKRAFTKONZESSIONEN UND STROMPREISE
"Wir sind überzeugt davon, dass wir korrekt vorgegangen sind. Das wird auch aus der Untersuchung der beschlagnahmten Akten hervorgehen", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bezüglich der Vergabe der Konzessionen zur Wasserkrafterzeugung durch das Land. Diese Beschlagnahme von Akten im zuständigen Landesressort bezeichnete der Landeshauptmann als notwendiges Vorgehen des Gerichts, das die Pflicht habe, sich Einblick in die Sachlage zu verschaffen.
Kein Verständnis zeigte der Landeshauptmann hingegen im Hinblick auf die von der Südtiroler Verbraucherzentrale erstellten Strompreisvergleiche. Er hätte sich von einer mit Steuergeldern finanzierten Einrichtung mehr Objektivität erwartet, so der Landeshauptmann. Die Preisvergleiche hinkten, da zahlreiche Angebote zeitlich begrenzt und auch die Bedingungen unterschiedlich seien. Die landeseigene Energiegesellschaft Sel verfolge drei Ziele, so der Landeshauptmann: Familien durch möglichst günstige Strompreise entgegen zu kommen, landesweit Versorgungssicherheit zu gewährleisten und schließlich auch dem Land Südtirol und somit allen Bürgern Einnahmen aus dem Stromgeschäft zukommen zu lassen.

WOHNBAU
Die ansehnlichen Beträge von 153 Millionen Euro für die verschiedenen Wohnbauförderungsmaßnahmen hat die Landesregierung heute auf Antrag von Wohnbaulandesrat Christian Tommasini zweckgebunden. 40 Millionen Euro wurden als Mietenzuschüsse (Wohngeld) gebucht.
Die Landesregierung ging in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Vorgaben und die Diskussionen über die Vergabe der Wohnungen des Wohnbauinstituts ein. "Vor allem die italienischen Medien haben in der vergangenen Woche Ängste geschürt, die völlig aus der Luft gegriffen sind", sagte Landeshauptmann Durnwalder. Dazu lieferte er Zahlen: Davon zu sprechen, dass 5300 Zwangsumzüge geplant seien, wenn in Wirklichkeit vielleicht zehn bis zwanzig Bewohner ihre Wohnung wechseln würden, sei reine Panikmache. Jeder Wohnungswechsel erfolge mit Zustimmung des Bewohners und innerhalb desselben Wohnviertels, wobei das Wohnbauinstitut die Umzugsspesen trage. Personen, die nach dem Ausscheiden von Familienmitgliedern weiterhin in einer folglich überdimensionierten Institutswohnung wohnen wollen, müssen für die überschüssige Wohnfläche den Landesmietzins bezahlen. Der Landeshauptmann berichtete auch davon, dass dem Wobi derzeit 52 Ansuchen um Wechsel in kleinere Wohnungen vorlägen. Diese beträfen vor allem Städte. In den Landgemeinden hingegen hätten mehrere Familien um mehr Wohnfläche angesucht.

BEGLEITETES WOHNEN
Um auch alten Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ein würdevolles und so weit als möglich selbständiges Wohnen zu ermöglichen, wurde in verschiedenen Gemeinden das so genannte begleitete Wohnen eingeführt. Die alten Menschen bleiben dabei in ihrem gewohnten Umfeld, erhalten aber bei der Organisation und Bewältigung des Lebensalltages Unterstützung. Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner eine Durchführungsverordnung zu diesem "Begleiteten Wohnen für Seniorinnen und Senioren" genehmigt, in der auch landesweite Gebührenrahmen nach Hilfsbedürftigkeit festgeschrieben werden. Die monatlichen Gebühren liegen zwischen sechs und elf Euro. Die Durchführungsverordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

EVEE
EVEE ist das Kürzel für eine große Aufgabe, die die Landesregierung nun angehen will. Es handelt sich um die einheitliche Einkommens- und Vermögenserhebung und Bewertung. Über das Wie wird es nach Ansicht von Landeshauptmann Luis Durnwalder noch hitzige Diskussionen geben, doch was EVEE bringen soll, ist klar: "Wir möchten eine klare Einkommens- und Vermögensbewertung vornehmen, um den Zugang zu öffentlichen Förderungen so gerecht als möglich zu gestalten und zugleich auch Verwaltungsaufwand abbauen", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder.

LANDESGESELLSCHAFTEN
Im Ressort der ehemaligen Landesrätin Barbara Repetto beziehungsweise in der Landesabteilung für Haushalt und Finanzen erarbeitet, wurden die Verhaltensregeln für die Vertreter des Landes in den vom Land kontrollierten Gesellschaften der Landesregierung heute vom Landeshauptmann zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Landesregierung genehmigte das Regelwerk. Es schreibt unter anderem die Informationspflicht für die Vertreter des Landes vor. Diese werden zur regelmäßigen Berichterstattung an die Landesregierung verpflichtet. So müssen sie zwei Mal im Jahr einen Bericht liefern. "Durch diese Maßnahme wollen wir vermeiden, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es ist ein Nonsens, wenn wir als Landesregierung zwar Verantwortung tragen, aber nicht wissen, was sich in der Gesellschaft tut", so LH Durnwalder. Kargeren Zeiten sehen auch die Anwärter auf eine Geschäftsführerstelle in den Landes-AGs entgegen. In Zukunft soll ihre Arbeit entsprechend jener der Ressortdirektoren des Landes entlohnt werden. Vorgesehen wird ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent für besonders verantwortungsvolle Aufgabenbereiche. Erworbene Rechte könnten allerdings nicht angetastet werden, stellte der Landeshauptmann klar. Mit dieser Maßnahme kommt die Landesregierung auch einem Beschlussantrag des Landtages aus dem vergangenen Oktober nach.

VERFASSUNGSGERICHT
Die Landesregierung will das vom Ministerrat vor dem Verfassungsgericht beanstandete  Landesgesetz Nr. 10/2009 "Bestimmungen auf den Sachgebieten Handel, Handwerk, Alpinistik, Gaststätten, Tourismus und Bergbau" verteidigen. Der Ministerrat hatte sich am Artikel 9 gestoßen. Dieser ermöglicht die Bearbeitung von Gesteinsmaterial auf Abbauflächen mit Aufbereitungsanlagen, auch wenn dieses Material nicht von der Abbruchstelle stammt. Allerdings darf der Herkunftsort höchstens 15 Kilometer entfernt sein. Die Regierung in Rom spricht dem Land die Zuständigkeit für die Regelung des Transports des Materials ab und hat daher vor dem Verfassungsgericht die Zuständigkeitsfrage aufgeworfen. "Wir bestehen auf unserem Standpunkt und werden ihn auch vor dem höchsten Gericht vertreten", so der Landeshauptmann.
Die Landesregierung ihrerseits hat heute beschlossen, das gesetzesvertretende Dekret Nr. 179/2009 vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten, mit dem die Regierung Ende vergangenen Jahres einige zuvor abgeschaffte Gesetzesmaßnahmen weiter in Kraft erhalten hat. Im Mittelpunkt der Beanstandungen stehen die Toponomastikbestimmungen aus der Zeit des faschistischen Regimes, vor allem das königliche Dekret vom 29. März 1929 mit dem die tolomeische Ortsnamensgebung Gesetz wurde. Für das Land Südtirol handelt es sich bei der Wiedereinführung der rein italienischen und damit nur einsprachigen Ortsbezeichnungen um einen Verstoß gegen Verfassung und Autonomiestatut.

GEFAHRENZONEN
Die Gemeinden im Land arbeiten derzeit an den Plänen der Gefahrenzonen. Gemeinden, durch die übergemeindliche Gewässer fließen, sollen bei der Ausweisung der gewässerbedingten Gefahren von der zuständigen Landesbehörde unterstützt werden. Die Landesregierung beschloss heute, in solchen Fällen die Landesabteilung Wasserschutzbauten in die Planung einzubeziehen.

RADWEGENETZ
Eine Änderung am Raststättenplan des überörtlichen Radwegenetzes hat die Landesregierung heute vorgenommen. So wurden neun geplante Standorte aus dem Plan gestrichen und im Gegenzug vier Standpunkte neu aufgenommen. Landeshauptmann Durnwalder sprach von einer zweckmäßigen Entscheidung, da an den neun nun gestrichenen Standorten bis heute nichts gebaut worden sei, für die vier neu ausgewiesenen Raststätten gebe es hingegen Interessenten.

NATURPARK DREI ZINNEN
Der "Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Sexten, Toblach und Innichen" soll künftig Naturpark Drei Zinnen heißen. Für diesen Vorschlag, der von der Gemeinde Sexten nicht mitgetragen wird, sprach sich heute die Landesregierung aus. Sie ist der Meinung, dass die Drei Zinnen ein bekanntes und schönes Aushängeschild für den Naturpark seien. "Wir sind auch darauf vorbereitet, diese Entscheidung zu verteidigen", kündigte der Landeshauptmann an.

PHOTOVOLTAIK
Das Land Südtirol will die Nutzung alternativer und nachwachsender Energiequellen nicht nur fördern, sondern selbst aktiv werden. So soll auf den Landhäusern eine Gesamtfläche von zwei Hektar, also 200.000 Quadratmetern an Solarzellen errichtet werden, die eine Leistung von 20 Megawatt beziehungsweise 20 Millionen Kilowattstaunden bringen. Gleichzeitig verspricht sich das Land auch Zugang zu den staatlichen Förderungen.

jw

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