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WOBI: Keine Zwangswohnungswechsel in Bozen

LPA - Es ist nicht vorgesehen, dass in Bozen zahlreiche Bürger über 65 Jahren ihre überdimensionierte Wohnung des Wohnbauinstituts zwangsweise gegen eine kleinere Wohnung eintauschen müssen, wie in mehreren Medien berichtet wurde. Dies stellt das Ressort für sozialen Wohnbau klar. Es gebe aber 55 Anfragen von Senioren, ihre zu groß gewordene Wohnung gegen eine kleinere Institutswohnung einzutauschen, heißt es aus dem Ressort für sozialen Wohnbau.

Das Wohnbauinstitut für den sozialen Wohnbau des Landes (Wobi) hat keinen einzigen Brief verschickt, indem Bewohner von Institutswohnungen aufgerufen werden, ihre zu große Wohnung gegen eine kleinere einzutauschen. Aber im Wohnbauinstitut sind bereits 55 Anfragen von Mietern eingelangt, die eine Übersiedelung in eine kleinere Wohnung wünschen. Die meisten dieser Anfragen betreffen Mieter in Bozen. Meist möchten die Mieter, die allein wohnen, ihre Spesen verringern, indem sie in eine kleinere Wohnung einziehen.

Weil diese Nachfrage an kleinen Wohnungen besteht, werden in Bozen keine Mieter über 65 Jahren in kleinere Unterkünfte umziehen müssen, um den Bedarf an größeren Wohnungen für Familien zu decken, heißt es aus dem Ressort für sozialen Wohnbau. „Es ist unverantwortlich und grenzt an Psychoterror, dass einige politische Gruppierungen Ängste bei den älteren Leuten schüren, indem sie vollkommen unhaltbare Daten und Informationen verbreiten“, betont der zuständige Landesrat Christian Tommasini. In diesen Tagen hatte es nämlich Berichte gegeben, dass tausende Mieter in Bozen ihre Wohnungen zwangsweise wechseln müssten.

Außerhalb von Bozen sieht die Situation anders aus. In den anderen Gemeinden warten derzeit 52 Familien auf eine größere Wohnung. In St. Lorenzen zum Beispiel wartet eine achtköpfige Familie auf eine geeignete Unterkunft, während mehrere Mieter über 65 Jahre für sie zu große Wohnungen zu 110 Quadratmetern bewohnen. Die Regelung zum Wohnungstausch wurde deshalb geändert, um in solchen speziellen Fällen eingreifen zu können, unterstreichen die Verantwortlichen im Wohnbauinstitut. Das Wohnbauinstitut ist außerdem eine Einrichtung, die bedürftigen Bürgern helfen soll.

Für die Übersiedlung von Mietern über 65 Jahren in kleinere Wohnungen bedarf es überdies mehreren Voraussetzungen. Die Familien, die um eine große Wohnung ansuchen, müssen nachweisen, dass sie bedürftig sind. Die Person, die ihre Wohnung zur Verfügung stellen soll, muss ihre Zustimmung geben und außerdem muss für sie eine kleinere Wohnung im gleichen Wohnviertel gefunden werden. Falls es tatsächlich zum Wohnungswechsel kommt, trägt das Wobi die gesamten Kosten für den Umzug. Mieter, die eine zu große Wohnung des Instituts bewohnen, können sich auch weigern, in eine kleine Wohnung umzuziehen. Diese bezahlen dann für die für sie angemessene Fläche weiterhin den vom Wobi festgelegten Mietpreis. Für die überschüssige Fläche müssen sie allerdings den Landesmietzins bezahlen.

SAN

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