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Neues für Vergabe öffentlicher Arbeiten erklärt

LPA - Die wichtigsten Änderungen des Landesbautengesetzes im Zuge der Anpassung an die Vorgaben des Staates und der EU sowie Maßnahmen für weniger Bürokratie bei der Vergabe von Arbeiten hat Bautenlandesrat Florian Mussner heute, 12. Februar, in der Europäischen Akademie in Bozen erklärt. „Die neue Anwendung bringt nicht nur Nachteile, denn auf dem ganzen Staatsgebiet gelten nun dieselben Regeln für die Qualifizierung von Unternehmen, für die Zuschlagskriterien und für die Vergabe von Arbeiten“, sagte Mussner.

LR Mussner erläuterte die Neuerungen in Sachen Bautengesetz und Bürokratieabbau (FOTO:LPA/A.Pertl)

Weniger Bürokratie ist laut Bautenlandesrat Mussner eines der wichtigsten Ziele, die das Bautenressort anpeilt. Bürokratieabbau heiße allerdings nicht nur Papier vermeiden und Dienste online anzubieten, sondern auch Normen und Gesetze vereinfachen, um den Bürgern entgegen zu kommen, so Mussner, der verschiedene Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorstellte.

„Das Landesbautengesetz tritt nicht gänzlich außer Kraft, sondern nur der Bereich der Vergabe der Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen wird ausgeklammert“, erklärte Landesrat Mussner die Anpassung an die Vorgaben des Staates. Eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen nach dem „Kodex der Verträge“ durch das Land und alle anderen Körperschaften werde angepeilt und ab Mitte Februar sollen dazu Unterlagen im Netz sein, so der Landesrat. Als Vorteile der Änderungen nannte Mussner die für das ganze Staatsgebiet einheitlichen Regeln für die Qualifizierung von Unternehmen, für Zuschlagskriterien und für die Vergabe von Arbeiten. „Auch unsere Firmen können so leichter an Wettbewerben außerhalb des Landes teilnehmen und zudem gibt es mehr Rechtssicherheit“, sagte der Bautenlandesrat. „Weiterhin bleibt der Garant für hohe Qualität am Bau durch den Vergabemodus des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufrecht“, unterstrich Landesrat Mussner. Die Planung wichtiger, komplexer Bauvorhaben werde weiterhin mittels Projektierungswettbewerb vergeben.

Georg Tengler, der Direktor des Landesamts für Bauaufträge erläuterte die wichtigsten Neuerungen. Bauaufträge bis zu 40.000 Euro, Lieferungen und Dienstleistungen bis 20.000 Euro sowie  können über Direktaufträge vergeben werden. Für die Vergabe von Bauaufträgen zwischen 40.000 und 100.000 Euro  müssen mindestens drei Bieter eingeladen werden. Für Bauaufträge zwischen 100.000 und 500.000 Euro sowie für intellektuelle Dienstleistungen zwischen 20.000 und 100.000 Euro müssen mindestens fünf Bieter eingeladen werden. Bekannt gemacht werden müssen Bauaufträge über 500.000 Euro, Lieferungen und Dienstleistungen über 20.000 Euro sowie intellektuelle Dienstleistungen über 100.000 Euro. Die Bekanntmachung erfolgt laut Tengler auf den Webseiten des Auftraggebers, der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge, des Ministeriums für Infrastruktuen sowie im Gesetzesanzeiger der Republik, in mindestens zwei Tageszeitungen auf Landes- und Staatsebene. „Seit dem 1. Jänner 2010 gelten neue EU-Schwellenwerte, und zwar für Bauaufträge ab 4,845 Millionen Euro und für Dienstleistungen und Lieferungen ab 193.000 Euro. Solche Aufträge müssen im Amtsblatt der EU bekannt gegeben werden“, sagte Tengler.

Derzeit könne Arbeiten nur mehr als Gesamtpaket ausgeschrieben werden. „Durch eine neue Bestimmung wollen wir es möglich machen, die Arbeiten nach Gewerken getrennt auszuschreiben, wobei die Pflichten der Bekanntmachung und der Finanzierung für den Gesamtwert berücksichtigt werden“, so Mussner und Tengler. Wie Tengler erklärte, ist die elektronische Ausbezahlung der Rechnungen für die Landesämter seit 1. Jänner Pflicht.

Die Direktorin der Anwaltschaft des Landes Renate von Guggenberg unterstrich, dass sich das Land an die staatlichen Bestimmungen und somit den „Kodex der Verträge“ sowie an die Vorgaben der EU halten müsse. Zwar sei versucht worden, durch eigene Gesetze Kompetenzen in diesem Bereich wahrzunehmen, so von Guggenberg. Wie Urteile in ähnlich gelagerten Fällen zeigen würden, habe das Land in diesem Bereich keine Zuständigkeiten, erklärte die Direktorin der Anwaltschaft des Landes.

Aufgrund des großen Interesses organisiert das Bautenressort eine weitere Informationsveranstaltung zu den Neuerungen zum Bautengesetzt, und zwar am Dienstag, 23. Februar 2010, um 15 Uhr im Auditorium in der Europäischen Akademie in Bozen.

SAN

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