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Beiträge für Arbeit im Bereich Familienbildung: Termin verschoben

(LPA) Auch in diesem Jahr gewährt das Land all jenen Körperschaften Beiträge, die Familienbildungsarbeit leisten. Anders als in anderen Jahren können entsprechende Gesuche allerdings noch bis 15. April eingereicht werden, und zwar bei der Familienservicestelle der Landesabteilung Familie und Sozialwesen.

Die Familienservicestelle ist vor kurzem in der Landesabteilung Familie und Sozialwesen eingerichtet worden und kümmert sich um die Beitragsvergabe und -abwicklung im Bereich der Familienbildungsarbeit. Körperschaften, die um einen Beitrag zur Finanzierung ihrer ordentlichen Tätigkeit in diesem Bereich ansuchen wollen, finden die notwendigen Vordrucke demnächst im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/sozialwesen/kindheit-familie/1277.asp). Unter der selben Webadresse gibt's auch jene Dokumente, die für die Abrechnung und Auszahlung der Beiträge aus dem Vorjahr notwendig sind.

Für Informationen stehen Manuela Lafogler (Organisation und Projektassistenz, E-Mail: manuela.lafogler@provinz.bz.it, Tel. 0471 418245), Gabriela Kofler (Beitragsverwaltung, E-Mail: gabriela.kofler@provinz.bz.it, Tel. 0471 418244) sowie Michaela Stockner (Familienbeauftragte und zuständig für Koordinierung, Entwicklungs- und Konzeptarbeit, E-Mail: michaela.stockner@provinz.bz.it, Tel. 0471 418207) zur Verfügung. Die Familienservicestelle ist im Landhaus in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen zu finden.

chr

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