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Vergabe öffentlicher Arbeiten: Neuerungen erklärt

LPA - Was sich bei der Vergabe von öffentlichen Arbeiten im Zuge der Anpassung des Landesgesetzes an die Vorgaben des Staates und der EU ändert, hat Bautenlandesrat Florian Mussner heute, 12. Februar, in der Europäischen Akademie in Bozen erklärt. „Wir wollen die öffentlichen Arbeiten korrekt ausschreiben, aber auch die Möglichkeiten nutzen, die die Autonomie uns bietet“, sagte Mussner.

Vergabe öffentlicher Arbeiten: LR Mussner erklärt die Neuerungen (FOTO:LPA/Ferdigg)

„Unser Landesbautengesetz war gut, aber es stand nicht in allen Bereichen in Einklang mit den staatlichen Bestimmungen, weshalb wir gezwungen waren, eine Anpassung zu machen“, erklärte Bautenlandesrat Mussner. Die Direktorin der Anwaltschaft des Landes Renate von Guggenberg unterstrich, dass sich das Land an die staatlichen Bestimmungen und somit den „Kodex der Verträge“ sowie an die Vorgaben der EU halten müsse.

Zum einen sollten öffentliche Arbeiten korrekt ausgeschrieben werden, zum anderen wolle das Land natürlich die Spielräume nutzen, die sich durch die Autonomie ergeben würden, sagte Mussner. Am wichtigsten sei es nun Rechtssicherheit zu schaffen, so der Landesrat. Aus dem Bautengesetz wurde der Bereich der Vergabe der Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen ausgeklammert.  Nun wird laut Mussner eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen nach dem „Kodex der Verträge“ durch das Land und alle anderen öffentlichen Körperschaften angestrebt. „Weiterhin bleibt der Garant für hohe Qualität am Bau durch den Vergabemodus des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufrecht“, unterstrich Landesrat Mussner. Die Planung wichtiger, komplexer Bauvorhaben werde weiterhin mittels Projektierungswettbewerb vergeben.

Derzeit können öffentliche Arbeiten nur mehr als Gesamtpaket ausgeschrieben werden. „Für alle Arbeiten, die vor dem 25. November 2009 begonnen wurden, können die restlichen Arbeiten noch nach Gewerken ausgeschrieben werden, wobei die Vergaben aufgrund des Gesamtbetrags der restlichen Arbeiten erfolgen“, sagte Petra Mahlknecht, Vizedirektorin des Landesamts für Bauaufträge. Die Aufteilung der Arbeiten in kleinere Lose werde für künftige Ausschreibungen ins Auge gefasst so Mussner. „Was die Aufteilung in Gewerke anbelangt, soll kommende Woche noch einmal in der Landesregierung beraten werden, wie die rechtliche Form aussehen soll“, betonte Landsrat Mussner.

Wie Mahlknecht erläuterte, können Bauaufträge bis zu 40.000 Euro, Lieferungen und Dienstleistungen bis 20.000 Euro über Direktaufträge vergeben werden. Für die Vergabe von Bauaufträgen zwischen 40.000 und 100.000 Euro  müssen mindestens drei Bieter eingeladen werden. Für Bauaufträge zwischen 100.000 und 500.000 Euro sowie für intellektuelle Dienstleistungen zwischen 20.000 und 100.000 Euro müssen mindestens fünf Bieter eingeladen werden. Bekannt gemacht werden müssen Bauaufträge über 500.000 Euro, Lieferungen und Dienstleistungen über 20.000 Euro sowie intellektuelle Dienstleistungen über 100.000 Euro.

Die Bekanntmachung erfolgt laut Mahlknecht auf den Webseiten des Auftraggebers, der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge, des Ministeriums für Infrastrukturen sowie im Gesetzesanzeiger der Republik, in mindestens zwei Tageszeitungen auf Landes- und Staatsebene. „Seit dem 1. Jänner 2010 gelten neue EU-Schwellenwerte, und zwar für Bauaufträge ab 4,845 Millionen Euro und für Dienstleistungen und Lieferungen ab 193.000 Euro. Solche Aufträge müssen zusätzlich im Amtsblatt der EU und in einer weiteren nationalen Zeitung bekannt gegeben werden“, sagte Mahlknecht. „Wir möchten erreichen, dass alle Aufträge nur über das Internet bekannt gemacht werden müssen, vor allem um Bürokratie zu vermeiden“, unterstrich Bautenlandesrat Mussner. Bürokratieabbau heiße allerdings auch Normen und Gesetze vereinfachen, um den Bürgern entgegen zu kommen, so Mussner, der noch weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorstellte.

Inzwischen gibt es die Vordrucke für Ausschreibungen nun im Internet unter www.provinz.bz.it/hochbau/themen/bauaufträge.asp. Die Vorlagen für Ausschreibungen der Lieferungen und Dienstleistungen sollen ab kommende Woche online sein.

SAN

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