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Aus der Sitzung der Landesregierung von 1. März

(LPA) Die Reduzierung des Einkommenssteuer-Zuschlags, die klinische Gesundheitsreform, die Zuweisung von Wohnbau-Geldern an Nicht-EU-Bürger und ein Projekt zur Förderung der Dorferneuerung: Dies waren die Themen, die die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung behandelt hat. Landeshauptmann Luis Durnwalder hat die wichtigsten Entscheidungen im Anschluss bekannt gegeben.

Dorferneuerung: Land bietet Hilfe

In die Dorferneuerung und entsprechende Konzepte will die Landesregierung künftig investieren. "Es soll in den nächsten Jahren möglichst für jede Gemeinde, die Interesse äußert, ein Dorferneuerungs-Konzept erarbeitet werden, das wir von Seiten des Landes mit der nötigen Beratung und einer eventuellen Anschubfinanzierung unterstützen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute in der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Anregungen dafür hat sich Durnwalder von seinem niederösterreichischen Amtskollegen Erwin Pröll geholt, der am Wochenende in Südtirol war. "Niederösterreich ist in diesem Bereich europaweit führend, weshalb sich nun eine Delegation vor Ort mit dem niederösterreichischen Modell der Dorferneuerung befassen wird", so der Landeshauptmann, der betont, dass zwar der Standard der Dörfer in Sachen Infrastruktur ein sehr hoher sei, dass nun allerdings das Angebot auf Ortsebene besser vernetzt werden müsse. "Wir haben in den letzten Jahren unzählige Einrichtungen in den unterschiedlichsten Bereichen geschaffen - Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, Wirtschaft - diese Angebote müssen aber besser aufeinander abgestimmt werden, besser zusammenarbeiten, damit die Auslastung verbessert und so der Nutzen für die Bevölkerung erhöht werden kann", erklärte Durnwalder heute. Nach Abschluss der Studienreise nach Niederösterreich ist die Landesregierung gewillt, eine eigene Beratungsstruktur in Südtirol aufzubauen, von der alle Gemeinden Gebrauch machen können.

Wohnbau: 9,11 Prozent der Mittel an Nicht-EU-Bürger

Jahr für Jahr legt das Land nicht nur eigene Ranglisten für die Wohnbau-Gesuche von Nicht-EU-Bürgern fest, sondern auch den Anteil am gesamten Wohnbau-Budget, der den Gesuchen von Nicht-EU-Bürgern vorbehalten ist. In diesem Jahr sind es - wie die Landesregierung heute entschieden hat - 9,11 Prozent. "Dieser Anteil errechnet sich aus einem gewichteten Mittel aus dem Bevölkerungsanteil - derzeit 4,89 Prozent - und dem Bedarf", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Demnach wird das Land in diesem Jahr von insgesamt rund 140 Millionen Euro, die im Wohnbau-Budget zur Verfügung stehen, rund 12,8 Millionen Euro für die Förderung von Nicht-EU-Bürgern verausgaben. "Ein großer Teil davon wird in die Mietenzuschüsse fließen, weil die Nachfrage nach diesen Zuschüssen bei Nicht-EU-Bürgern wesentlich größer ist als jene um Beiträge für den Bau oder Kauf einer Wohnung", so Durnwalder.
Die Gelegenheit der Mittel-Zuteilung an Nicht-EU-Bürger nutzte der Landeshauptmann auch, um einige Daten zur Wohnbau-Förderung von Nicht-EU-Bürgern klarzustellen. So seien im Jahr 2008 777 Gesuche um die Zuteilung einer Sozialwohnung beim Wohnbauinstitut eingereicht worden, davon wurden 450 genehmigt. "Und davon gingen genau 38 an Nicht-EU-Bürger", so Durnwalder. Noch deutlicher ist das Verhältnis bei den Ansuchen um Bau oder Kauf einer Wohnung, von denen 2008 insgesamt 2093 eingereicht worden sind. "Es waren letztlich 21 Gesuche von Nicht-EU-Bürgern, die berücksichtigt worden sind", so der Landeshauptmann. Etwas anders stellt sich die Situation lediglich bei den Ansuchen um Mietgeld dar, von denen 2008 insgesamt 11.296 eingereicht worden sind, davon 3458 von Nicht-EU-Bürgern.

IRPEF-Zuschlag: Berechnungen angestellt

Die von verschiedenen Seiten vorgebrachte Forderung nach einer Reduzierung oder einer Abschaffung des Landeszuschlags auf die Einkommenssteuer IRPEF hat die Landesregierung heute beschäftigt. In diesem Zusammenhang führte Landeshauptmann Luis Durnwalder aus, dass das Land bereits derzeit den Mindestsatz der vom Staat vorgesehenen Bandbreite von 0,9 bis 1,4 Prozent für den IRPEF-Zuschlag anwende. "Erst das neue Finanzabkommen mit dem Staat hat uns überhaupt die Möglichkeit gegeben, unter diese Mindestschwelle zu sinken, also eventuell auch den Zuschlag ganz abzuschaffen", so der Landeshauptmann, der allerdings zu bedenken gab, dass der Verzicht auf den Zuschlag ein Minus von rund 62 Millionen Euro auf der Einnahmenseite des Landes nach sich zöge.
"Wir müssen uns bewusst sein, dass man diese Gelder auf der anderen Seite einsparen müsste, was mit sich bringen würde, dass öffentliche Beiträge bzw. Leistungen gekürzt werden müssten", so Durnwalder, der befürchtet, dass der Verzicht auf den IRPEF-Zuschlag vor allem Besserverdienenden zugute komme, während sich die Kürzungen vor allem auf sozial Schwächere auswirkten.
Die in Südtirol anfallende IRPEF-Zuschlag-Summe von 62 Millionen Euro wird von rund 295.000 Steuerzahlern aufgebracht. Heute vorgelegte Berechnungen zeigen, dass ein Verzicht auf den Zuschlag bei einem Gehalt von 1500 Euro netto im Monat eine Ersparnis von 0,66 Euro pro Tag, also rund 20 Euro im Monat oder rund 240 Euro im Jahr mit sich brächte. "Ich bin jedenfalls der Meinung, dass den sozial Schwächeren besser geholfen werden kann, wenn sie weiter auf Beiträge und Förderungen zurückgreifen können, als wenn man sie von diesem Zuschlag befreit", so der Landeshauptmann.
In jedem Fall kündigte Durnwalder heute an, den IRPEF-Verzicht noch einmal eingehend zu überprüfen.

Klinische Reform wird noch im ersten Halbjahr vorgelegt

Ein Vorschlag für die klinische Reform im Gesundheitswesen soll noch im ersten Halbjahr dieses Jahres vorgelegt werden. Dies hat Landesrat Richard Theiner der Landesregierung heute angekündigt. "Nachdem wir mit der organisatorischen Reform und der Schaffung eines einzigen Sanitätsbetriebs den ersten Schritt der Gesundheitsreform gesetzt haben, ist es notwendig, jetzt auch den zweiten Schritt, die klinische Reform, zu setzen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Der Reformvorschlag soll demnach eine Aufstellung aller in den einzelnen Krankenhäusern erbrachten Leistungen enthalten. "Unser Bestreben ist, alle bestehenden Krankenhäuser zu erhalten, allerdings ist nun zu klären, was zur Grundversorgung gehört, die an allen Krankenhäusern angeboten wird, und welche spezialisierten Dienste wo untergebracht werden", so der Landeshauptmann.
Nach der Vorlage des entsprechenden Reformentwurfs in der Landesregierung soll dieser auch mit den Betroffenen diskutiert werden. "Wir müssen allerdings alles daran setzen, die klinische Reform noch in diesem Jahr zu beschließen", so Durnwalder.

Mülltransport: Land zieht eigene Regelung zurück

Der Transport von Sondermüll steht spezialisierten Unternehmen zu - und nur diesen. Dies hat der Staat so festgehalten, der eine anderslautende Regelung in Südtirol angefochten und vom Verfassungsgericht nun Recht bekommen hat. "Diese Regelung ist schwer nachvollziehbar, müsste doch jeder Bauer mit zwei leeren Behältern für Pflanzenschutzmittel oder jeder Friseur mit ein paar leeren Spraydosen nun ein spezialisiertes Unternehmen mit dem Transport zum Recyclinghof beauftragen, anstatt selbst ein paar Kilometer zu einem der Recyclinghöfe zurücklegen zu dürfen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Das Problem ist aber rechtlicher Natur: In Umweltangelegenheiten steht dem Staat die Gesetzgebungs-Befugnis zu und nicht dem Land. Dies hat auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, weshalb das Land die eigene Regelung nun nicht mehr anwenden wird. "Wir werden aber eine entsprechende Durchführungsbestimmung bei der Sechser- und Zwölferkommission anregen, damit wir dieses Problem zufriedenstellend lösen können", so Durnwalder.

Beiträge für Betriebskinderhorte neu geregelt

Die Beiträge, mit denen Betriebskinderhorte gefördert werden, sind heute von der Landesregierung auf neue Beine gestellt worden. Bisher hatte sich das Land mit einem Drittel an den Kosten für die Führung der Kinderstätten beteiligt, die restlichen zwei Drittel gingen zu Lasten von Betrieb und Eltern. Nun soll eine zweite Schiene auch die Beteiligung der Gemeinden ermöglichen. Sollten sich diese nämlich an der Einrichtung der Betriebskinderhorte finanziell beteiligen, und zwar mit 20 Prozent der Kosten, würde das Land noch einmal 26 Prozent der Kosten decken, sodass für Betriebe und Eltern ein geringerer Anteil übrig bleibt als beim alten, von öffentlicher Seite exklusiv vom Land getragenen Finanzierungsmodell. "Die Eltern könnten so entlastet werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Sommerbetreuung: Bonus für Sprachförderung

Noch einmal beschäftigt hat sich die Landesregierung heute mit der Finanzierung der Sommerbetreuung von Kindern von 3 bis 14 Jahren. So wurde festgelegt, dass in diesem Jahr - in Form einer Übergangsregelung - noch Vereine und Gemeinden um entsprechende Beiträge des Landes ansuchen können, während ab kommendem Jahr nur mehr die Gemeinden ansuchen dürfen.
Auch gewährt das Land künftig keine Beiträge mehr, sondern zahlt die Personalkosten der Betreuung. Nutzen demnach wenigstens acht Kinder ein Sommerbetreuungsangebot, steuert das Land 600 Euro wöchentlich für einen Vollzeit-Betreuer bei bzw. 400 Euro für einen Halbtagsbetreuer. "Wir erhöhen diesen Betrag um 20 Prozent, wenn garantiert wird, dass die Kinder auch eine Sprachförderung genießen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Dies, um die Sprachkompetenz von Kindern auch über Freizeitangebote verbessern zu können. 

Statistikprogramm genehmigt

Über 80 Erhebungen sieht das Statistikprogramm für das laufende Jahr vor, das die Landesregierung heute genehmigt hat. Die Palette reicht von der Erhebung der Radio-Hörgewohnheiten der Südtiroler bis hin zu Arbeitsstatistiken. "Der Großteil der Erhebungen wird vom Landesstatistikinstitut ASTAT durchgeführt, allerdings gibt es auch eine enge Absprache und einen Datenaustausch, etwa mit dem Wirtschaftsforschungsinstitut der Handelskammer oder dem Arbeitsförderungsinstitut", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Dieser Austausch und die enge Zusammenarbeit seien nötig, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Freiwilliger Sozialdienst: 44 Plätze frei

44 Plätze stehen für freiwillige Sozialdiener zur Verfügung. Wer Interesse hat, kann zwischen einem Sozialdienst mit 40, 30 oder 20 Wochenstunden wählen. Auch besteht die Möglichkeit, 24, 18 oder 16 Monate freiwillige Sozialarbeit zu leisten. Das Entgelt für den freiwilligen Sozialdienst beträgt - je nach Option - 450, 400 oder 360 Euro monatlich.

Hotels in Gewerbegebieten nur unter strengen Auflagen

Strenge Auflagen hat die Landesregierung heute für die Genehmigung von Hotelbetrieben in Gewerbegebieten erlassen. Demnach dürfen solche Hotels grundsätzlich nur in Gewerbegebieten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern eröffnet werden, sprich: allein in Bozen. Auflage Nummer zwei: Der Hotelbetrieb muss von der Gemeinde im Durchführungsplan vorgesehen werden, der wiederum grünes Licht vom Land bekommen muss. Und schließlich gibt es die Möglichkeit nur für Betriebe mit mindestens drei Sternen.

chr

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